Stadt Erfurt hält an Kulturförderabgabe fest – eine Überarbeitung der Satzung wird vorbereitet
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 11.7.2012 (Az.: 9 CN 1.11) entschieden, dass die Satzungen zur Kulturförderabgabe aus Trier und Bingen insoweit zu beanstanden sind, als dass die Satzungen nicht differenzieren zwischen berufsbedingten und privat bedingten Übernachtungen.