Verordnung: 11.03.1996 00:00
Kategorie: Ordnungsbehördliche Regelungen, Umwelt
Aufgrund der §§ 19 Abs. 3 und 20 Abs. 1 des Vorläufigen Thüringer Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (VorlThürNatG) vom 28. Januar 1993 (GVBL. S. 57), geändert durch Erstes Gesetz zur Änderung des VorlThürNatG vom 10. Juni 1994 (GVBl. S. 630) und § 29 Abs. 2 Nr. 2 ThürKO (GVBl. 1993, S. 501), verordnet der Oberbürgermeister der Stadt Erfurt als Untere Naturschutzbehörde, zuletzt geändert durch die ”Verordnung über die Änderung von Verordnungen über geschützte Landschaftsbestandteile und Naturdenkmale” vom 9. Juli 2001:
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Verordnung: 11.03.1996 00:00
Kategorie: Ökologie, Grundlagen, Umwelt
Die Verordnung regelt Gebiete der Landeshauptstadt Erfurt, die als Geschützte Landschaftsbestandteile ausgewiesen werden. Diese werden wie folgt bezeichnet: - Hochheimer Holz, Hopfengrund und Wallburg, - Quellteich mit Silbergraben, - Kellergrund, - Wiese am Wachsenburgblick und - Martinsbusch mit Bachmäander. Schutzziele sind u. a. die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes sicherzustellen, Biotopverbundsysteme zu schaffen und schädliche Einwirkungen auf diese Gebiete abzuwenden.
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Verordnung: 08.03.1996 00:00
Kategorie: Ökologie, Stadtrecht, Umwelt
In der Gemarkung Erfurt und Marbach werden Flächen als geschützte Landschaftsbestandteile ausgewiesen. Ziel ist es die Gebiete als historisch gewachsene Landschaftsbilder zu erhalten und vor nachteiligen Veränderungen zu schützen.
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Verordnung: 08.03.1996 00:00
Kategorie: Ökologie, Stadtrecht, Umwelt
In der Gemarkung Bischleben werden Flächen als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen. Ziel ist es das Gebiet als ein historisch gewachsenes Landschaftsbild zu erhalten und vor nachteiligen Veränderungen zu schützen.
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Verordnung: 08.03.1996 00:00
Kategorie: Ökologie, Stadtrecht, Umwelt
In der Gemarkung Erfurt werden Flächen als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen. Ziel ist es das Gebiet als ein historisch gewachsenes Landschaftsbild zu erhalten und vor nachteiligen Veränderungen zu schützen.
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Verordnung: 04.03.1996 00:00
Kategorie: Ökologie, Stadtrecht, Umwelt
In der Gemarkung Bischleben werden Flächen als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen. Ziel ist es das Gebiet als ein historisch gewachsenes Landschaftsbild zu erhalten und vor nachteiligen Veränderungen zu schützen.
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Buch: 01.02.1996 10:54
aktualisiert: 20.01.2014 15:54
Kategorie: Bildung, Geschichte, Geschichtsmuseen, Tourismus
Ausstellung des Stadtarchivs in den Räumen des Stadtarchivs vom 21. Mai bis 29. September 1996, Konzept Dr. Rudolf Benl, mit Beiträgen von Dr. Antje Bauer u.a.
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