Verordnung über den Geschützten Landschaftsbestandteil "Stedtener Wäldchen"
In der Gemarkung Bischleben werden Flächen als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen. Ziel ist es das Gebiet als ein historisch gewachsenes Landschaftsbild zu erhalten und vor nachteiligen Veränderungen zu schützen.