Verordnung: 02.10.2010 00:00
Kategorie: Ordnungsbehördliche Regelungen, Umwelt
Das Niederwild (Rehwild und Feldhasen) im Gebiet der Landeshauptstadt Erfurt ist in festgelegten Niederwildbewirtschaftungsgebieten (Hegegemeinschaften) zu bewirtschaften. Grundlage hierfür bildet diese Rechtsverordnung, die im übertragenen Wirkungskreis durch den Oberbürgermeister erlassen wurde.
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Verordnung: 16.11.2001 00:00
Kategorie: Sicherheit und Ordnung, Ordnungsbehördliche Regelungen, Wirtschaft
Durch die Verordnung der Landeshauptstadt Erfurt dürfen über den Ladenschluss hinaus bestimmte Waren an Sonn- und Feiertagen verkauft werden.
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Satzung: 08.01.1999 00:00
Kategorie: Ordnungsbehördliche Regelungen, Wirtschaft
Als öffentliche Einrichtung betreibt die Landeshauptstadt Erfurt Wochenmärkte, z. B. am Domplatz, dem Moskauer Platz und am Roten Berg. Diese Satzung regelt u. a. die Marktzeiten, die Angebote auf dem Wochenmarkt, die Standplätze, die Marktaufsicht und das Verfahren zur Bekanntmachung der Auswahl der Bewerber um die Standplätze auf dem Markt.
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Verordnung: 12.10.1998 00:00
Kategorie: Ordnungsbehördliche Regelungen, Wirtschaft
Auf den festgesetzten Wochenmärkten nach der Gewerbeordnung dürfen neben den gesetzlich erlaubten Warenarten (§ 67 Abs. 1 GewO) auch die in der Verordnung aufgeführten Waren angeboten werden.
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Verordnung: 11.03.1996 00:00
Kategorie: Ordnungsbehördliche Regelungen, Umwelt
Aufgrund der §§ 19 Abs. 3 und 20 Abs. 1 des Vorläufigen Thüringer Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (VorlThürNatG) vom 28. Januar 1993 (GVBL. S. 57), geändert durch Erstes Gesetz zur Änderung des VorlThürNatG vom 10. Juni 1994 (GVBl. S. 630) und § 29 Abs. 2 Nr. 2 ThürKO (GVBl. 1993, S. 501), verordnet der Oberbürgermeister der Stadt Erfurt als Untere Naturschutzbehörde, zuletzt geändert durch die ”Verordnung über die Änderung von Verordnungen über geschützte Landschaftsbestandteile und Naturdenkmale” vom 9. Juli 2001:
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Verordnung: 29.11.1994 00:00
Kategorie: Ordnungsbehördliche Regelungen, Verkehr
Die Taxenordnung regelt den Betrieb mit Taxen in der Landeshauptstadt Erfurt. Sie wird im übertragenen Wirkungskreis durch den Oberbürgermeister erlassen.
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