Satzung über die Wohnungs- und Haushaltserhebung der Stadt Erfurt
Die Satzung regelt die Durchführung von Wohnungs- und Haushaltserhebungen in der Landeshauptstadt Erfurt auf der Basis von Stichproben.
Die Satzung regelt die Durchführung von Wohnungs- und Haushaltserhebungen in der Landeshauptstadt Erfurt auf der Basis von Stichproben.
Die Erhaltungssatzung für den Ortsteil Dittelstedt dient der Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Ortskernes von Dittelstedt auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt.
Die nicht überbauten Flächen der bebauten Grundstücke, sind unter Verwendung von standortgerechten Arten, entsprechend der Regelungen dieser Begrünungssatzung bei Baumaßnahmen in der Landeshauptstadt Erfurt zu begrünen bzw. gärtnerisch zu gestalten, zu unterhalten und instand zu halten.
Die Satzung erläutert die Geltungsbereiche, Gründe und Genehmigungstatbestände, Zuständigkeit, Verfahren und Ausnahmen, Ordnungswidrigkeiten sowie das Inkrafttreten der Erhaltung baulicher Anlagen für die Gagfah-Reihenhaussiedlung. Diese wird durch die Straßenzüge zwischen der Martin-Andersen-Nexö-Straße, Rankestraße, Grimmstraße und Heinrich-Heine-Straße räumlich begrenzt.
Im Gebiet "Ortskern Stotternheim" (STO360) liegen städtebauliche Missstände vor. Dieses Gebiet soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen wesentlich verbessert und umgestaltet werden. Dies zu sichern ist Grundlage dieser Satzung.
Die Satzung der Stadt Erfurt über die Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils für das Gebiet Ortsteil Rhoda (Klarstellungssatzung im Ortsteil Rhoda (KLS 004)), legt den räumlichen Geltungsbereich des im Zusammenhang bebauten Ortsteils entsprechend § 34 BauGB fest.
Die Satzung der Stadt Erfurt über die Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils für das Gebiet Ortsteil KLS 003 - Möbisburg - (Klarstellungssatzung im Ortsteil Möbisburg (KLS 003)), legt den räumlichen Geltungsbereich des im Zusammenhang bebauten Ortsteils entsprechend § 34 BauGB fest.
Die Satzung der Stadt Erfurt über die Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils für das Gebiet Ortsteil Bischleben-Stedten (Klarstellungssatzung im Ortsteil Bischleben-Stedten (KLS 002)), legt den räumlichen Geltungsbereich des im Zusammenhang bebauten Ortsteils entsprechend § 34 BauGB fest.
Die Satzung der Stadt Erfurt über die Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils für das Gebiet Ortsteil Hochheim (Klarstellungssatzung Hochheim (KLS 001)), legt den räumlichen Geltungsbereich des im Zusammenhang bebauten Ortsteils entsprechend § 34 BauGB fest.
Im Gebiet "Kartäuserstraße (EFM009) liegen städtebauliche Missstände vor. Dieses Gebiet soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen wesentlich verbessert und umgestaltet werden. Dies zu sichern ist Grundlage dieser Satzung.