Vergnügungssteuersatzung der Landeshauptstadt Erfurt (VgnStEft)
Der örtlichen Vergnügungssteuer unterliegen bestimmte in der Landeshauptstadt Erfurt veranstaltete Vergnügungen. Die speziellen Regelungen sind der Satzung zu entnehmen.
Der örtlichen Vergnügungssteuer unterliegen bestimmte in der Landeshauptstadt Erfurt veranstaltete Vergnügungen. Die speziellen Regelungen sind der Satzung zu entnehmen.
Die neue Broschüre „Willkommen sein – Willkommen fühlen um gut anzukommen in Erfurt. Ihre Rechte als Frau in Deutschland“ informiert in den vier Sprachen Deutsch, Englisch, Arabisch und Dari über Rechte der Frauen in Deutschland.