Schulfinder: Auskunft zu Schulbezirken

Sie suchen für die Anmeldung zum Schulbesuch in der 1. Klasse (Primarstufe) oder in der 5. Klasse (Sekundarstufe 1) eine Schule für Ihr Kind. Der Schulfinder auf Erfurt.de hilft Ihnen weiter.

Suchen und Finden meiner Schule

Der Erfurter Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 22.05.2019 den Schulnetzplan für die Jahre 2019 – 2024 verabschiedet und damit eine Neuregelung der Erfurter Schulbezirke beschlossen.

Die Grundschule 8 "Europaschule" in der Blumenstraße 20 und die neugegründete Grundschule 8a am Langer Graben 19 bilden hierbei eine Ausnahme. Diese beiden Schulen haben weiterhin einen eigenen abgegrenzten Schulbezirk für den sie zuständig sind.

Ab dem Schuljahr 2020/2021 liegen alle anderen staatlichen Grund- und Gemeinschaftsschulen in einem gemeinsamen Schulbezirk (gesamtes Stadtgebiet).

Das heißt, dass Sie Ihr Kind nun an jeder staatlichen Grund- oder Gemeinschaftsschule innerhalb des gesamten Stadtgebietes zum Besuch der 1. Klasse anmelden können.

Ab dem Schuljahr 2020/2021 liegen auch alle Regelschulen in einem gemeinsamen Schulbezirk (gesamtes Stadtgebiet). Das heißt, dass alle Regel-, Gesamt- und Gemeinschaftsschulen sowie die Gymnasien für das gesamte Stadtgebiet zur Anmeldung offen stehen.

Hinweis: Das Aufnahmeverfahren obliegt den Schulleitungen und liegt somit in der gesetzlichen Zuständigkeit des Landes Thüringen!

Stadtplan: Schulfinder

Tipps zur Suche:

Tipp 1: Schreiben Sie nur den Anfang des Straßennamens und geben mit Leerzeichen getrennt die Hausnummer an.
Beispiel: fischm 11
Ergebnis: eine Vorschlagsliste mit folgenden Treffern: Fischmarkt 11 GS 17, Fischmarkt 11 RS 07,

Tipp 2: Schreiben Sie zu Beginn ein *-Zeichen gefolgt von einem Teil des Straßennamens.
Beispiel: *ring
Ergebnis: eine Vorschlagsliste mit allen Grund- und Regelschulen die im Straßennamen ring enthalten.

Tipp 3: Um eine erneute Suche durchführen zu können, müssen Sie die Volltextsuche (Symbol Lupe/Suche) wieder aktivieren.

Auskünfte über die Zugehörigkeit von Wohnadressen zu den Schulbezirken von Grund- und Regelschulen erteilen auch die betreffenden Schulen sowie das Amt für Bildung.

Schulträger