Getrennthaltung von gewerblichen Abfällen nach Gewerbeabfallverordnung

Die Gewerbeabfallverordnung ist das zentrale Regelwerk für die Entsorgung von folgenden gewerblichen Siedlungsabfällen und bestimmten Bau- und Abbruchabfällen:

gewerbliche Siedlungsabfälle:

  • Papier, Pappe, Karton,
  • Glas,
  • Kunststoffe,
  • Metalle ,
  • Holz,
  • Textilien,
  • Bioabfälle,
  • weitere vergleichbare gewerbliche und industrielle Abfälle

bestimmte Bau- und Abbruchabfälle:

  • Glas,
  • Kunststoffe,
  • Metalle, einschl. Legierungen,
  • Holz,
  • Dämmmaterial,
  • Bitumengemische,
  • Baustoffe auf Gipsbasis,
  • Beton,
  • Ziegel,
  • Fliesen und Keramik.

Die hohe praktische Relevanz der Verordnung wird dadurch deutlich, dass es in Deutschland etwa 3,6 Millionen Gewerbebetriebe unterschiedlicher Größe gibt. Hinzukommen eine Vielzahl von Baustellen, auf denen die verschiedensten Abfälle anfallen.

Für die Erzeuger und Besitzer von vorgenannten Abfällen sowie Betreibern von Vorbehandlungs- und Aufbereitungsanlagen von Abfällen gibt es zahlreiche Anforderungen nach der Gewerbeabfallverordnung, welche einzuhalten sind. Essentiell hierbei ist die Getrenntsammlung der unterschiedlichen Abfallfraktionen sowie die nachweisliche Dokumentation darüber.

Die Stadt Erfurt als untere Abfallbehörde verweist hierzu auf folgende Merkblätter und Mustertabellen. Sie unterstützen die Abfallerzeuger und Abfallbesitzer bei der Erfüllung der Pflichten und dienen der Vereinfachung.

Die Mustertabellen können gern verwendet werden.

Speziell für das Gaststättengewerbe gibt es ein gesondertes Merkblatt für die ordnungsgemäße Entsorgung von Küchen- und Nahrungsmittelabfällen.