Einführung eines Terminbestellsystems im Bürgeramt, Bereich Ausländer- und Asylangelegenheiten

18.08.2011 08:00

Zum 1. September 2011 wird gem. Verordnung (EG) Nr. 380/2008 des Rates vom 18. April 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 in allen EU-Mitgliedstaaten der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) eingeführt.

Bisherige Aufenthaltstitel in Reisepässen oder Passersatzpapieren bleiben bis zum Ablauf der Gültigkeit des Dokumentes, längstens jedoch bis zum 30.04.2021 gültig.

Da sowohl die Beantragung als auch die Ausgabe des Dokumentes wesentlich mehr Zeit erfordern und der eAT nicht von der Ausländerbehörde, sondern von der Bundesdruckerei ausgestellt wird, besteht ab September 2011 die Möglichkeit einer vorherigen Terminvereinbarung für eine Vorsprache im Bereich Ausländer- und Asylangelegenheiten. Um Ihnen lange Wartezeiten zu ersparen und Ihre Vorsprache gezielt vorbereiten zu können, sind Terminvereinbarungen auch in Ihrem Interesse ausdrücklich erwünscht. Außerhalb der allgemeinen Sprechzeiten können auch individuelle Termine vereinbart werden.
Vorsprachen ohne Termin sind weiterhin während der allgemeinen Öffnungszeiten möglich, können aber ggf. zu längeren Wartezeiten führen.

Es ist zu beachten, sich rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit um die Passverlängerung bzw. Neuausstellung eines Passes bei den zuständigen Behörden zu bemühen, um einen reibungslosen Ablauf bei Verlängerung bzw. Übertrag des Aufenthaltstitels zu gewährleisten.

Telefonisch können Vorsprachetermine während der bekannten Sprechzeiten unter der Telefonnummer 0361 655-3824 oder persönlich im Bürgeramt, Ausländer- und Asylangelegenheiten, vereinbart werden.

Ausländer- und Asylangelegenheiten