Ausländerbehörde
Hinweis bezüglich der Lichtbilder für hoheitliche Dokumente ab Mai 2025
Ab dem 01. Mai 2025 dürfen von der Ausländerbehörde nur noch digital erstellte und medienbruchfrei weiterverarbeitete Lichtbilder für hoheitliche Dokumente verarbeitet werden. Biometrische Passfotos können in der Ausländerbehörde an unserem Speed-Capture-Kiosk erstellt werden. Dies ist mit einer Gebühr von 6,00 EUR verbunden.
Sie können aber auch weiterhin Lichtbilder bei einem zertifizierten Dienstleister (z.B. einem zertifizierten Fotografen) fertigen lassen. In diesem Fall wird das Lichtbild vom externen Dienstleister aus digital an die Ausländerbehörde weitergeleitet. Sie erhalten lediglich einen QR-Code, welchen Sie bitte zu Ihrem Termin in der Ausländerbehörde mitbringen.
Für Kinder unter 6 Jahren bzw. einer Größe von unter 1,20 m ist eine Erfassung der Lichtbilder über den Speed-Capture-Kiosk nicht möglich. In diesen Fällen ist die Anfertigung der Lichtbilder durch einen zertifizierten Partner bzw. Fotografen notwendig.
Bitte beachten Sie, dass es bei der Aufnahme der biometrischen Daten in der Ausländerbehörde zu Wartezeiten kommen kann. Wenn Sie beabsichtigen das Foto über den Speed-Capture-Kiosk in der Ausländerbehörde zu fertigen, sollten Sie deshalb ca. 20 Minuten vor Ihrem Termin bereits in der Ausländerbehörde erscheinen und selbständig mit der Erfassung beginnen. Sollten Sie Fragen zur Bedienung der Speed-Capture-Station haben, können Sie sich an die Mitarbeiter der Information wenden.
Die Ausländerbehörde Erfurt bearbeitet alle ausländerrechtlichen Angelegenheiten von Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit mit Wohnsitz in Erfurt.
Dies umfasst unter anderem die Bearbeitung von folgenden Anliegen:
- Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen, Aufenthaltsgestattungen und Duldungen
- Erteilung von Beschäftigungserlaubnissen
- Unterzeichnung von Verpflichtungserklärungen
- Anträge auf Streichung von Wohnsitzauflagen
1. Einreise
Die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ist in der Regel nur mit einem gültigen Visum oder Aufenthaltstitel möglich.
Ob Sie ein Visum für touristische Zwecke benötigen sehen Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes.
Übersicht zur Visumpflicht bzw. -freiheit bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland
Für die Erteilung eines Visums zur Einreise liegt die Zuständigkeit bei der deutschen Auslandsvertretung im Land des gewöhnlichen Aufenthaltes. Dies gilt sowohl im Falle von Familienzusammenführungen als auch zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Die Ausländerbehörde wird, sofern notwendig, erst nach Beantragung des Visums durch die Auslandsvertretung informiert und beteiligt.
2. Einsendung von Unterlagen
Bitte beachten Sie, dass Anliegen nur bearbeitet werden können, wenn eine eindeutige Zuordnung des Sachverhaltes möglich ist. Notieren Sie dafür auf Ihren Schreiben bitte stets Ihren Namen und das Geburtsdatum. Falls vorhanden fügen Sie Ihrer Anfrage eine Kopie des aktuell gültigen Nationalpasses bei.
3. Allgemeine Informationen zum Leben und Arbeiten in Deutschland
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge betreibt eine Hotline für Anfragen rund um die Themen Spracherwerb, Jobsuche, Arbeit und Leben in Deutschland.
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland
Weiterführende Informationen erhalten Sie außerdem bei
Freistaat Thüringen - Beauftragte für Integration, Migration und Flüchtlinge
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
4. Zuständigkeiten in der Ausländerbehörde Erfurt
Die Bearbeitung von Anträgen ist dabei nach dem Aufenthaltszweck und Status auf die Teams der Ausländerbehörde verteilt. Sollten Sie bereits wissen, in welchem Team Ihr Anliegen bearbeitet wird, können Sie sich direkt an das Team wenden. Bitte beachten Sie, dass auch hier eine eindeutige Zuordnung nur mit Namen und Geburtsdatum möglich ist. Anhand Ihres elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) können Sie den Aufenthaltszweck ablesen. In allen anderen Fällen wenden Sie sich bitte an die allgemeinen Kontaktdaten der Ausländerbehörde.
Nachfolgend finden Sie eine Kurzübersicht zu den Aufgabenbereichen der einzelnen Teams. Für weitere Details informieren Sie sich bitte auf den Seiten der entsprechenden Teams.
4.1 Ausländerangelegenheiten
Der Bereich Ausländerangelegenheiten der Ausländerbehörde Erfurt bearbeitet alle Anliegen von Personen, welche sich erlaubt im Bundesgebiet aufhalten und keinen Asylantrag gestellt haben. Dies umfasst alle Personen, welche sich aus beruflichen oder familiären Gründen in Deutschland aufhalten.
Team 1
Das Team 1 bearbeitet alle Anliegen von Personen mit Aufenthaltserlaubnissen zu Ausbildungszwecken oder Ausübung einer Erwerbstätigkeit nach Abschnitt 2 und 3 des Aufenthaltsgesetzes (§§ 16 – 21 AufenthG).
Team 2
Das Team 2 bearbeitet alle Anliegen von Personen mit Aufenthaltserlaubnissen aus familiären Gründen nach Abschnitt 6 des Aufenthaltsgesetzes (§§ 27 – 36 AufenthG).
Team 3
Das Team 3 bearbeitet alle Anliegen von EU-Staatsangehörigen, deren Familienangehörigen sowie Personen mit einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis, welche im Anschluss an eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären oder beruflichen Gründen erteilt worden ist. Zusätzlich besteht die Zuständigkeit für die Landesaufnahmeprogramme Syrien und Afghanistan nach § 23 Abs. 1 AufenthG. In diesem Team wird außerdem die Abnahme einer Verpflichtungserklärung geprüft.
4.2 Asylangelegenheiten
Der Bereich Asylangelegenheiten der Ausländerbehörde Erfurt bearbeitet Anträge auf Erteilung bzw. Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen aus humanitären, politischen oder völkerrechtlichen Gründen. Dies umfasst die Aufenthalte aus Abschnitt 5 des Aufenthaltsgesetzes (§ 22 – 26 AufenthG) sowie Anliegen von Personen im laufenden Asylverfahren. Die Zuständigkeit richtet sich nach der Staatsangehörigkeit. Sollten Sie Ihre Staatsangehörigkeit nicht in einer der angegebenen Teams wiederfinden, wenden Sie sich bitte an die allgemeinen Kontaktdaten der Ausländerbehörde.
Team 4
Das Team 4 bearbeitet folgende Staatsangehörigkeiten: Äthiopien, Albanien, Algerien, Angola, Armenien, Aserbaidschan, Belarus (Weißrussland), China, Côte d'Ivoire (Elfenbeinküste), Georgien, Guinea, Guinea-Bissau, Indien, Iran, Kongo, Libanon, Libyen, Mali, Marokko, Niger, Nigeria, Paraguay, Palästina, Serbien, Somalia, Trinidad und Tobago, Tunesien, Turkmenistan, Uganda, Usbekistan, Saudi-Arabien
Zusätzlich ist das Team 4 für Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit, Staatenlose und unbegleitete minderjährige Ausländer zuständig.
Team 5
Das Team 5 bearbeitet folgende Staatsangehörigkeiten: Afghanistan Ägypten, Gambia, Ghana, Haiti, Indonesien, Jemen, Jordanien, Kambodscha, Kamerun, Kasachstan, Kirgistan, Liberia, Mauretanien, Mazedonien, Moldau, Nepal, Sierra Leone, Syrien, Togo, Sudan, Südsudan, Vereinigte Staaten von Amerika (USA)
Eine Ausnahme stellen die Landesaufnahmeprogramme Thüringen für Syrien und Afghanistan dar. Sollten Sie eine Aufenthaltserlaubnis gem. § 23 Abs. 1 AufenthG haben, wenden Sie sich bitte an das Team 3.
Team 6
Das Team 6 bearbeitet folgende Staatsangehörigkeiten: Bosnien und Herzegowina, Burkina Faso, El Salvador, Eritrea, Israel, Kosovo, Kuba, Montenegro, Irak, Türkei, Pakistan, Russische Föderation, Ukraine, Vietnam
Team 7
Das Team 7 bearbeitet alle Personen, welche sich ausreisepflichtig mit einer Duldung oder ohne gültiges Aufenthaltsdokument in Erfurt aufhalten.
5. Verlust der Aufenthaltserlaubnis
Ihr elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) wurde gestohlen oder ist verloren gegangen?
Dann sind Sie verpflichtet, umgehend Folgendes zu tun:
Diebstahl: Zeigen Sie den Diebstahl bei der Polizei an. Übermitteln Sie bitte diese Anzeige per Email an die Ausländerbehörde.
Verlust: Melden Sie sich bitte schriftlich unter Mitteilung des Namens und des Geburtsdatums bei der Ausländerbehörde.
Sie bekommen anschließend einen Termin zur Ausstellung eines neuen Aufenthaltstitels.
Veranlassen Sie bitte ebenfalls die Sperrung der Online-Ausweisfunktion. Dies dient Ihrem eigenen Schutz und vermeidet den Missbrauch Ihrer Daten. Telefonisch bei der bundesweiten Sperr-Hotline 116 116. Die Sperr-Hotline ist zu jeder Zeit erreichbar. Geben Sie dabei bitte das Sperrkennwort an. Das Sperrkennwort haben Sie zusammen mit der PIN (Geheimnummer zum Aktivieren der Funktion) und der PUK (Geheimnummer zum Entsperren der Funktion) in einem Brief erhalten. Der Brief wurde Ihnen zugestellt, bevor Ihnen der eAT ausgehändigt wurde.
Allgemeine Informationen
Kostenlose Beratung zu den Themen Einreise, Aufenthalt und Beruf erhalten Sie auch bei der „Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland“ vom Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland.
Telefon: +49 30 1815-111
Servicezeiten: Montag bis Freitag von 08:00 - 16:00 Uhr
Stadtbahn Linie 1, 6 Haltestelle Kaffeetrichter
Stadtbus Linie 60, 61 Haltestelle Kaffeetrichter