Hochwasser

Hochwasser ist ein natürliches Ereignis. Schäden sind dabei das Resultat menschlichen Handelns aus der Bestrebung heraus, das Wasser zu bändigen und den Platz natürlicher Flächen für sich zu beanspruchen.

Die Kommunen haben im Rahmen ihrer Daseinsvorsorge die Pflicht zur Umsetzung gebotener und wirtschaftlich zumutbarer Hochwasserschutzmaßnahmen (Kosten-Nutzen-Verhältnis). Gleichwohl sind Handlungen zu unterlassen, welche dem Hochwasserschutz zuwiderlaufen. Zusätzlich trifft die Kommune auch eine Vorsorgepflicht, welche sich z.B. in der Nichtausweisung von Bauland in rechtlich festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten (§ 76 WHG) widerspiegeln kann. Diese Vorsorgepflicht wird auch durch den Gesetzgeber innerhalb der Schutzvorschriften für Hochwasser im Wasserhaushaltsgesetz (§§ 72–81 WHG) vorgegeben.
Weiterhin sorgt das Land Thüringen an Gewässern 1. Ordnung (in Erfurt die Gera inklusive Flutgraben) in bestimmten Bereichen dafür, das Schutzziel eines hundertjährigen Ereignisses (HQ100) zu erfüllen. In Erfurt hat der Stadtrat darüber hinaus für Gewässer 2. Ordnung beschlossen, dass auch hier ein HQ100-Schutzziel erreicht werden soll (DS 2879/16, veröffentlicht im Amtsblatt vom 22.07.2016).

Nichtsdestotrotz sieht der Gesetzgeber auch die Pflicht zur Eigenvorsorge jeder Person vor, welche durch Hochwasser betroffen sein kann.
 

Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen. (§ 5 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz)


Die nachfolgenden Seiten – Vor dem Hochwasser, Während des Hochwassers und Nach dem Hochwasser – dienen kurz und knapp als grundlegender Handlungsleitfaden und als Startpunkt, um sich direkt aktiv vor Hochwasser zu schützen. In der Rubrik weiterführende Informationen können Sie Ihr Wissen weiter vertiefen sowie einen Überblick darüber erhalten, welche Vorsorgemaßnahmen in der Landeshauptstadt Erfurt bereits umgesetzt werden. Natürlich stehen Ihnen auch kompetente Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in der Stadtverwaltung Erfurt für Ihre Fragen zur Verfügung.

Neben den Hochwassergefahren an Gewässern (in der Fachsprache: fluviale Ereignisse), wird es zukünftig auch verstärkt zu Überflutungen und damit Schäden durch Starkregen (pluviale Ereignisse) kommen. Die nachfolgenden Seiten und weiterführenden Informationen, insbesondere der Kartendienst der Stadtverwaltung Erfurt, bilden natürlich auch für diese Gefahren eine Handlungsgrundlage.


 

Checkliste - Das wichtigste in Kürze


Vor dem Hochwasser (Vorsorge)

  • Prüfen Sie, ob ihr Zuhause in einem überschwemmungsgefährdeten Gebiet liegt.
  • Versichern Sie ihr Hab und Gut. Legen Sie eine Inventarliste an.
  • Bereiten Sie einen Notfallplan für den Hochwasserfall vor.
  • Rüsten Sie als Eigentümerin oder Eigentümer Ihr Haus gegen Hochwassergefahren.
  • Prüfen Sie vor einem Grundstückskauf oder einer Immobilienplanung, ob das Anwesen in einem überschwemmungsgefährdeten Gebiet liegt und meiden Sie eine Investition.
  • Informieren Sie sich, egal ob als Eigentümerin und Eigentümer, Pächterin und Pächter oder Mieterin und Mieter, über Fließwege und Senken in Ihrer unmittelbaren Umgebung, welche durch Starkregen zu Überflutungen führen können und treffen Sie gegebenenfalls vorsorgliche Schutzmaßnahmen.

Während des Hochwassers (Bewältigung)

  • Achten Sie unbedingt auf Ihre eigene Sicherheit! Schutz von Menschenleben geht immer vor!
  • Helfen Sie gegebenenfalls alten und schwachen bzw. schutzbedürftigen Menschen.
  • Folgen Sie den Anweisungen der Rettungskräfte.
  • Gehen Sie nicht in den Keller oder die Tiefgarage (auch bei Starkregen).
  • Meiden Sie Uferbereiche und überflutete Flächen. Es können unbekannte und nicht erkennbare Löcher entstanden sein (z.B. fehlender Kanaldeckel). Auch bei geringen Fließtiefen können erwachsene Menschen bereits mitgerissen werden.
  • Befahren Sie keinesfalls mit dem Auto überflutete Straßen.

Nach dem Hochwasser (Nachsorge)

  • Stellen Sie sicher, dass keine Einsturzgefahr besteht bevor Sie mit den Arbeiten beginnen.
  • Lassen Sie Ihre Versorgungsleitungen (Gas, Elektrizität, Trinkwasser, etc.) prüfen.
  • Betreten Sie überschwemmte Keller nur, wenn kein Strom anliegt.
  • Markieren Sie den höchsten Wasserstand und machen Sie Fotos zur Beweissicherung.

 

Ihr Kontakt zur Stadtverwaltung Erfurt

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