Hauptsatzung
Die Hauptsatzung ist das grundlegende Regelwerk der Stadt.
Die Hauptsatzung ist das grundlegende Regelwerk der Stadt.
Die Geschäftsordnung für die Ortsteilräte regelt wesentliche Fragen zum Geschäftsgang der Ortsteilräte (z. B. Form und Frist der Einladung zu Sitzungen, Anträge zur Tagesordnung der Sitzung der Ortsteilräte und die Mindestinhalte der Niederschrift)
Die Parkgebührenordnung regelt die Erhebung von Gebühren für das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen während des Laufes einer Parkuhr oder anderer Vorrichtungen oder Einrichtungen, die zur Überwachung der Parkzeit zulässig sind.
Die Landeshauptstadt Erfurt hat einen Ehrenamtsbeirat gebildet. Die Satzung des Ehrenamtsbeirates der Landeshauptstadt Erfurt regelt die Zusammensetzung und die Aufgaben dieses Beirates.
Für die zeitweiligen Überlassung der Räume in den Bürgerhäusern werden Entgelte (Miete) im Rahmen der Betreiber- und Nutzungsordnung erhoben. Die Miethöhe ist in der Anlage festgelegt.
Der Erfurter Sportbetrieb (ESB) der Landeshauptstadt Erfurt wird als Unternehmen der Stadt Erfurt ohne eigene Rechtspersönlichkeit nach kaufmännischen Grundsätzen als Sondervermögen verwaltet (Eigenbetrieb).
Die Landeshauptstadt Erfurt erhebt für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abfallentsorgung und für die Nutzung der dafür erforderlichen Einrichtungen Benutzungsgebühren auf Grund der Abfallgebührensatzung.
Die Landeshauptstadt Erfurt ist öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger. Sie führt die Entsorgung in ihrem Gebiet auf der Grundlage des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sowie des Thüringer Ausführungsgesetzes zum Kreislaufwirtschaftsgesetz und nach Maßgabe dieser Satzung als öffentliche Einrichtung durch. Im Rahmen der ihr obliegenden Aufgaben fördert sie die nachhaltige Ressourceneffizienz in der Abfallwirtschaft zur Verbesserung des Umwelt- und Klimaschutzes.
Die jährliche Haushaltssatzung wird aufgrund der §§ 55 und 57 Thüringer Kommunalordnung im Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt beschlossen. Bestandteile der Haushaltssatzung sind der Haushaltsplan, Festsetzung zur Höhe der Kreditaufnahme, der Verpflichtungsermächtigungen, der Kassenkredite und nachrichtlich der steuerlichen Hebesätze (Grundsteuer und Gewerbesteuer)
Die jährliche Haushaltssatzung wird aufgrund der §§ 55 und 57 Thüringer Kommunalordnung im Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt beschlossen. Bestandteile der Haushaltssatzung sind der Haushaltsplan, Festsetzung zur Höhe der Kreditaufnahme, der Verpflichtungsermächtigungen, der Kassenkredite und nachrichtlich der steuerlichen Hebesätze (Grundsteuer und Gewerbesteuer)
Der Inhalt der Stadtrechtssammlung kann auch im Bürgerservicebüro des Bürgeramtes (Tel. 0361 655-5444) in der Bürgermeister-Wagner-Straße 1 zu den Sprechzeiten eingesehen werden.