Verordnungen

Übersicht

Geschäftsordnung für den Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt und seiner Ausschüsse

06.05.2020 00:00

Die Geschäftsordnung für den Stadtrat und seiner Ausschüsse regelt die grundsätzlichen Fragen zum Geschäftsgang des Stadtrates und der Ausschüsse (z. B. Form und Frist der Einladungen, Definitionen von Drucksachen-Arten, Antragsrechte, Mindestinhalte von Niederschriften und Zuständigkeiten der Ausschüsse).

Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in der Landeshauptstadt Erfurt aus besonderem Anlass im Jahr 2023

25.08.2022 00:00

Nach § 10 Abs. 1 des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes (ThürLadÖffG) dürfen Verkaufsstellen an jährlich höchstens vier Sonn- und Feiertagen aus besonderem Anlass geöffnet sein. Das Erfurter Krämerbrückenfest, das Erfurter Oktoberfest und der Erfurter Weihnachtsmarkt stellen einen solchen besonderen Anlass dar. Die Voraussetzungen zum Erlass einer Verordnung sind erfüllt. Demnach dürfen die Verkaufsstellen des Ortsteils Altstadt i. S. d. § 2 Satz 1, Ziffer 1, Satz 2 i. V. m. Anlage 4 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Erfurt am Sonntag, den 18.06.2023, in der Zeit von 12:00 bis 18:00 Uhr, am Sonntag, den 01.10.2023, in der Zeit von 12:00 bis 18:00 Uhr und am Sonntag, den 10.12.2023, in der Zeit von 12:00 bis 18:00 Uhr geöffnet sein.

Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung zum Alkoholverzehrverbot in der Landeshauptstadt Erfurt, hier Bereich Meienbergstraße

01.01.2022 00:00

Die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Verbot des Alkoholkonsums in öffentlichen Anlagen und auf bestimmten öffentlichen Verkehrsflächen regelt, dass zwischen 22 Uhr abends und sechs Uhr morgens in der Meienbergstraße auf offener Straße kein Alkohol mehr getrunken werden darf. Das so genannte Alkoholverzehrverbot tritt mit Ablauf der ursprünglichen Verordnung zum 1. Januar 2023 in Kraft und gilt bis zum 31.12.2024 fort.

Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet Erfurt zum Schutz der Blindenleitsysteme

11.07.2014 00:00

Aufgrund der §§ 27 ff., 50 des Thüringer Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz - OBG), erlässt die Landeshauptstadt Erfurt als örtliche Ordnungsbehörde für das Gebiet der Stadt Erfurt die anhängende Verordnung.

3.284 Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in der Landeshauptstadt Erfurt aus besonderem Anlass im Jahr 2019

15.03.2019 00:00

Nach § 10 Abs. 1 des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes (ThürLadÖffG) dürfen Verkaufsstellen an jährlich höchstens vier Sonn- und Feiertagen aus besonderem Anlass für die Dauer von bis zu sechs zusammenhängenden Stunden in der Zeit von 11:00 bis 20:00 Uhr geöffnet sein. Der Erfurter Altstadtfrühling, das Erfurter Krämerbrückenfest, das Erfurter Oktoberfest und der Erfurter Weihnachtsmarkt stellen einen solchen besonderen Anlass dar. Die Voraussetzungen zum Erlass einer Verordnung sind erfüllt. Der Bereich für die zusätzliche Öffnung wird auf den Ortsteil Altstadt i. S. v. § 2 Satz 1 Ziffer 1, Satz 2 i. V. m. Anlage 4 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Erfurt begrenzt. Die Verordnung wird im übertragenen Wirkungskreis erlassen.


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