Gefahrenvorbeugung unverzichtbarer Bestandteil des Brandschutzes

Die Gefahrenvorbeugung ist Wegbereiter der Gefahrenabwehr und somit unverzichtbarer Bestandteil des Brandschutzes. Hier werden brandschutztechnische Stellungnahmen für verschiedene Genehmigungsverfahren erstellt, Brandschutzbegehungen durchgeführt und die Veranstaltungssicherheit überprüft.

Gefahrenvorbeugung – Was verstehen wir darunter?

Bedienfeld, Anzeige, Laufkarten und Handmelder im roten Blechkasten für die Feuerwehr
Foto: Feuerwehr-Informationsstelle Foto: © Stadtverwaltung Erfurt

Vorbeugender Brandschutz

Zum vorbeugenden Brandschutz gehören alle Maßnahmen, die der Entstehung eines Brandes oder der Brandausbreitung durch Feuer oder Rauch vorbeugen, die Rettung von Menschen und Tieren oder wirksame Löscharbeiten bei einem Brand ermöglichen.

Beim vorbeugenden Brandschutz wird unterschieden in:

  • baulicher Brandschutz
  • anlagentechnischer Brandschutz
  • organisatorischer Brandschutz.

Gebührenpflichtige Leistungen

Einige Leistungen der Gefahrenvorbeugung sind gebührenpflichtig. Grundlage hierfür bilden nachfolgende Satzungen

  • Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe und Dienstleistungen der Feuerwehr Erfurt - FwGebSEF vom 26.01.2009 zuletzt geändert durch die Satzung zur Änderung der Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr Erfurt – FwGebSEF vom 14. Juni 2010
     
  • Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Gefahrenverhütungsschau (Gefahrenverhütungsschau-Gebührensatzung – GVSGebS) vom 21.06.2010 (veröffentlicht im Amtsblatt der Stadtverwaltung Erfurt am 02.07.2010)
     

Kontakt

Herr Schwabe
Abteilungsleiter
workTel. +49 361 655-5060+49 361 655-5060 faxFax +49 361 655-5009
work
St.-Florian-Straße 4
99092 Erfurt

Weitere Informationen

Buslinie 90 Richtung Alach Haltestelle Gefahrenschutzzentrum