Grundsteuer-Bescheide 2023 und Änderung der Bankverbindung für den Zahlungsverkehr
Am 06.01.2023 werden die Jahressteuerbescheide für das Kalenderjahr 2023 an alle Steuerpflichtigen der Grundsteuer versandt.
Die Zuständigkeit des Stadtrates ist auf die sogenannten eigenen Angelegenheiten begrenzt.
Hierbei handelt es sich um solche öffentlichen Angelegenheiten, deren selbstständige, von staatlichen Weisungen freie Wahrnehmung gestattet ist und die in der Stadt wurzeln oder auf sie einen spezifischen Bezug haben.
Natürlich kann der Stadtrat nicht jede einzelne Problematik erörtern, da seine Mitglieder nur nach Feierabend ehrenamtlich tätig sind. Insofern ergeben die Kommunalordnung, die Hauptsatzung und die Geschäftsordnung des Stadtrates einen bestimmten Rahmen von Entscheidungen, die dem Stadtrat oder den Ausschüssen zur Entscheidung vorbehalten sind. Zu den wichtigsten gehören:
Die Umsetzung aller Entscheidungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse besorgt die Stadtverwaltung.
Am 06.01.2023 werden die Jahressteuerbescheide für das Kalenderjahr 2023 an alle Steuerpflichtigen der Grundsteuer versandt.
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