Kinder- und Jugendschutz – Für Euch, vor Ort.

Foto: Das Team des Jugendschutzes Erfurt ist regelmäßig in der Stadt unterwegs. Foto: © Stadtverwaltung Erfurt

Allgemeine Informationen

Durch sein breit gefächertes Themenspektrum ist der Kinder- und Jugendschutz als Querschnittaufgabe in allen Aufgabenbereichen der Jugendhilfe relevant. Er hat die Aufgabe, entsprechend §14 SGB VIII und §20 ThürKJHAG, Kinder und Jugendliche

  • vor körperlicher und seelischer Vernachlässigung, Missbrauch und Gewalt zu schützen und
  • ihnen Rüstzeug an die Hand zu geben, Gefahren und Gefährdungsmomente zu erkennen und sich ihnen stellen zu können.

Unsere Angebote richten sich an:

  • Kinder und Jugendliche,
  • Fachkräfte aus Jugendhilfe und Schule,
  • Eltern und alle, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten,
  • Mitarbeiter von Institutionen (z. B. Polizei) sowie
  • Gewerbetreibende.

Zuständigkeit Erstuntersuchung nach Jugendarbeitsschutzgesetz

Vor Eintritt in das Berufsleben zur Aufnahme einer Ausbildung/Lehre müssen sich Jugendliche einer ärztlichen Erstuntersuchung unterziehen. Durch diese Untersuchung soll verhindert werden, dass Jugendliche mit Arbeiten oder Dienstleistungen beschäftigt werden, die ihre Gesundheit oder Entwicklung gefährden können. Zur Inanspruchnahme dieser Erstuntersuchung sind nur Jugendliche im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) berechtigt, d.h. Personen, die 15 aber noch nicht 18 Jahre alt sind." (Thüringer Landesbetrieb für Arbeitsschutz und technischen Verbraucherschutz)

Informationen und entsprechende Formulare zur Erstuntersuchung erhalten die Jugendlichen über den
Thüringer Landesbetrieb für Verbraucherschutz:

workTel. +49 361 3788300+49 361 3788300
work
Linderbacher Weg 30
99099 Erfurt

Die 3 Säulen des Kinder- und Jugendschutzes

Der Kinder- und Jugendschutz umfasst drei verschiedene Säulen:

  • erzieherischer/ präventiver Kinder- und Jugendschutz (Prävention),
  • gesetzlicher Kinder- und Jugendschutz (Restriktion),
  • struktureller Kinder- und Jugendschutz (Partizipation).

Während gesetzlicher und struktureller Kinder- und Jugendschutz vorrangig darauf zielen, Gefahren abzuwenden, umfasst erzieherischer Kinder- und Jugendschutz vorwiegend Präventionsmaßnahmen mit dem Ziel, junge Menschen zu stärken, zu begleiten und ihre Entwicklung und Lernprozesse zu fördern. Das Hauptaugenmerk  liegt auf dem in § 14 SGB VIII verankerten erzieherischen Kinder- und Jugendschutz und damit auf Präventionsangeboten zu unterschiedlichen Themen und für unterschiedliche Zielgruppen.

Gesetzliche Grundlagen

Der Kinder- und Jugendschutz in Deutschland arbeitet auf den Grundlagen folgender gesetzlicher Rahmenbestimmungen:

Weitere Informationen

Kontakt

Wünschen Sie eine Beratung zur Thematik Kinder- und Jugendschutz, vereinbaren Sie bitte unter den angegebenen Kontaktdaten einen individuellen Termin.

Post senden Sie bitte an:

Jugendamt
Steinplatz 1
99085 Erfurt

Mann liest einer Kindergruppe vor.
Foto: © Stadtverwaltung Erfurt
Kinder- und Jugendschutzbeauftragte
Stadtverwaltung Erfurt, Jugendamt, Kinder- und Jugendschutz
workTel. +49 361 655-4870+49 361 655-4870 workTel. +49 361 655-4871+49 361 655-4871 faxFax +49 361 655-6605
work
Lindenweg 7 (Büro Außenstelle)
99084 Erfurt

Jugendamt, Abteilung Kinder- und Jugendförderung