Kunst- und Kreativmarkt 2024
Zugelassen werden grundsätzlich Sortimente im Bereich Leder-, Holz-, Metall- und Textilarbeiten, Papierkunst, Schmuck, kreatives Zubehör, Keramik und Design.
Zugelassen werden grundsätzlich Sortimente im Bereich Leder-, Holz-, Metall- und Textilarbeiten, Papierkunst, Schmuck, kreatives Zubehör, Keramik und Design.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB
Am Samstag und Sonntag, 20. und 21. April 2024, findet auf dem Domplatz der Erfurter Autofrühling statt. Der Spezialmarkt zum Thema Auto, Autozubehör, Autodienstleistungen, Motorräder u. Ä. wird gemeinsam organisiert mit dem Landesverband Kfz-Gewerbe e. V.
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Das Tiefbau- und Verkehrsamt beabsichtigt in den kommenden Haushaltsjahren folgende Freiberuflerleistungen unterhalb des Schwellenwertes gem. § 3 VgV auf der Grundlage der HOAI oder als besondere Leistung zu vergeben: