Bebauungsplan LIN587 "Am Tonberg" - Billigung des 3. Entwurfs und öffentliche Auslegung
Stadtratsbeschluss 2829/23 vom 07.05.2025

Amtsblatt am 04.06.2025
Amtlicher Teil
Beschluss zur Drucksachen-Nr. 2829/23
der Sitzung des Stadtrates vom 07.05.2025
Bebauungsplan LIN587 "Am Tonberg" - Billigung des 3. Entwurfs und öffentliche Auslegung
Genaue Fassung:
01 Die Zwischenabwägung (Anlage 4) zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen wird beschlossen.
Das Zwischenabwägungsergebnis mit Begründung ist Bestandteil des Beschlusses.
02 Der 3. Entwurf des Bebauungsplanes LIN587 „Am Tonberg“ (Anlage 2) in seiner Fassung vom 15.01.2025 und dessen Begründung (Anlage 3) werden gebilligt.
03 Der 3. Entwurf des Bebauungsplanes und dessen Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB öffentlich ausgelegt. Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 BauGB werden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.
04 Die Planungsziele bleiben gegenüber der Billigung des 2. Entwurfes (DS 0671/21 vom 06.10.2021) überwiegend unverändert. Mit dem Punkt 2 wird ein weiteres Planungsziel hinzugefügt und im 6 Anstrich wird das Planungsziel um einen Halbsatz ergänzt. Mit dem Bebauungsplan werden folgende Planungsziele angestrebt:
- Festsetzung eines Sondergebietes Einzelhandel für einen Bau- und Gartenmarkt mit einer Gesamtverkaufsfläche von maximal 17.498 m² und einem Anteil von zentrenrelevanten Sortimenten von maximal 680 m² Verkaufsfläche
- Festsetzung von Gewerbegebietsflächen ausschließlich für dienstleistende und produzierende Gewerbebetriebe auf den verbleibenden Bauflächen
- Ausschluss von zentrenrelevanten Einzelhandel, Vergnügungsstätten, Schank- und Speisewirtschaften, Beherbergungsstätten in den Gewerbegebieten
- Bewältigung der Konflikte mit der benachbarten Wohnbebauung Am Tonberg
- Schaffung von Grünzäsuren zur visuellen Abschirmung nach Norden, zur Wohnbebauung Am Tonberg und in Richtung Osten zur Ostumfahrung Konrad-Adenauer-Straße
- Anbindung an das Haupterschließungsnetz vom Knotenpunkt Weimarische Straße über einen Anschluss an die Straße "An der Henne" und einen zweiten, direkten Anschluss über die Weimarische Straße
05 Eine Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung nach § 33 Abs. 1 BauGB ist erst nach Wirksamkeit des Städtebaulichen Vertrages mit dem Erschließungsträger nach § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB über die Herstellung der Erschließung und die Herstellung des Ausgleichs für Eingriffe in Natur und Landschaft anzunehmen.
* * *
Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht. Der 3. Entwurf des Bebauungsplanes LIN587 "Am Tonberg" und dessen Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB
vom 16. Juni bis 18. Juli 2025
im Internet unter www.erfurt.de/ef111560 veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet kann die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes während des Auslegungszeitraumes im Bauinformationsbüro der Stadtverwaltung Erfurt, Warsbergstraße 3 - Zwischenbau, 3. Obergeschoss, Zimmer B 301a, innerhalb der Öffnungszeiten
Wochentag | vormittags | nachmittag |
---|---|---|
Montag | 09:00 bis 12:00 Uhr | |
Dienstag | 09:00 bis 12:00 Uhr | 13:00 bis 18:00 Uhr |
Mittwoch | 09:00 bis 12:00 Uhr | |
Donnerstag | 09:00 bis 12:00 Uhr | 13:00 bis 16:00 Uhr |
Freitag | 09:00 bis 12:00 Uhr | |
außer samstags, sonn- und feiertags | eingesehen werden. |
Weiterhin können die den Festsetzungen zu Grunde liegenden Vorschriften wie DIN-Normen o.ä. an dieser Stelle eingesehen werden. Außerhalb dieser Zeiten ist die Einsichtnahme nach gesonderter Terminvereinbarung mit dem Bauinformationsbüro möglich. (Kontakt: 0361 655-3914 und bauinfo@erfurt.de)
Darüber hinaus können im Rahmen des Bürgerservices die Unterlagen während des o. g. Auslegungszeitraumes auch in der Ortsteilbetreuung eingesehen werden.
Die Sprechstunden des Sachgebietes Ortsteilbetreuung finden zu den Dienstzeiten in der Rumpelgasse 1 statt.
Montag 8:00 – 11:30 Uhr und 13:30 – 15:00 Uhr
Dienstag 8:00 – 11:30 Uhr und 13:30 – 15:00 Uhr
Mittwoch 8:00 – 11:30 Uhr
Donnerstag 8:00 – 11:30 Uhr und 13:30 – 15:00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten nur nach vorheriger terminlicher Vereinbarung. (Kontakt: 0361 655-1054) Vororttermine sind individuell zu vereinbaren. Hinweise und Anfragen sind jederzeit über ortsteile@erfurt.de möglich.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar (siehe nachstehende Tabelle) :
Siehe Bekanntmachungstext. (Anlagen)
Während der Veröffentlichungsfrist besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung. Von Jedermann können Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder während der Öffnungszeiten mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Ihre Stellungnahme senden Sie unter Angabe der Planung an bauinfo@erfurt.de oder postalisch an: Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung, Warsbergstraße 3, 99092 Erfurt. (Kontakt: 0361 655-3914 und bauinfo@erfurt.de)
Ziele und Zwecke der Planung:
Siehe Beschlusspunkt 04.
Die Skizze stellt die ungefähre Lage der Planung dar und dient nur zur allgemeinen Information.
Hinweise:
Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist anderenfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein.
Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens eingewilligt.
Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Stadtrates beraten und entschieden.
In Umsetzung der Informationspflichten der EU-Datenschutzgrundverordnung können im o.g. Bauinformationsbüro der Stadtverwaltung Erfurt innerhalb der o.g. Öffnungszeiten und unter www.erfurt.de/ef129669 die erforderlichen Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Verfahrens eingesehen werden. Dabei handelt es sich insbesondere um Angaben zu den Kontaktdaten der Verantwortlichen und Datenschutzbeauftragten, dem Zweck und den Rechtsgrundlagen der Verarbeitung, den personenbezogene Daten, den betroffenen Personen, den Empfängern personenbezogener Daten, die Dauer der Speicherung, die Rechte der Betroffenen und zum Beschwerderecht bei Aufsichtsbehörden.
Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
gez. Horn
A. Horn
Oberbürgermeister
Anlagen zum Bebauungsplan LIN587 "Am Tonberg"
- LIN587 Anlage 1 Übersichtsskizze
- LIN587 Anlage 2 Bebauungsplan
- LIN587 Anlage 3 Begründung
- LIN587 Anlage 3.1 GOP
- LIN587 Anlage 3.2 Hochwasserschutzkonzept
- LIN587 Anlage 3.3 GOP Erläuterungstext
- LIN587 Anlage 3.4 GOP Bemessung Regenrückhaltevolumen
- LIN587 Anlage 3.5 GOP Bestands- und Konfliktplan
- LIN587 Anlage 3.6 GOP Maßnahmeplan
- LIN587 Anlage 3.7 Faunistischer Fachbeitrag
- LIN587 Anlage 3.8 Kurzgutachten Feldhamster
- LIN587 Anlage 3.9 Ergebnisse faunistische Kartierung und artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
- LIN587 Anlage 3.9.1 Anlage 1 Vögel
- LIN587 Anlage 3.9.2 Anlage 2 Liste der Abschichtungen
- LIN587 Anlage 3.10 Schallimmisionsprognose
- LIN587 Anlage 3.11 Schallimmisionsprognose Geräuschkontigentierung
- LIN587 Anlage 3.12 Verkehrsuntersuchung
- LIN587 Anlage 3.12.1 Verkehrsuntersuchung Anhang 1 Verkehrszählungen
- LIN587 Anlage 3.12.2 Verkehrsuntersuchung Anhang 2 Tagesganglinien
- LIN587 Anlage 3.12.3 Verkehrsuntersuchung Anhang 3 Qualitätsnachweise
- LIN587 Anlage 3.13 Verkehrszählung
- Anlage 3.14 Überprüfung Datengrundlage Verkehrsuntersuchung
- LIN587 Anlage 3.15 Aktualisierte Verträglichkeitsstudie
- LIN587 Bekanntmachungstext
- LIN587 Anlage umweltbezogene Stellungnahmen
Wichtiger Nutzungshinweis!
Lassen Sie sich zum Verständnis der Planungen fachkundig von unseren Mitarbeitern beraten.
Per E-Mail abgegebene Stellungnahmen werden nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt.
Bitte geben Sie Ihre postalische Anschrift an, damit eine Zwischenmitteilung als Empfangsbestätigung und die Mitteilung des Abwägungsergebnisses erfolgen kann.
Entnehmen Sie bitte weitere Informationen dem Bekanntmachungstext.