Planungsgrundsätze im privaten und öffentlichen Raum

Sowohl im privaten als auch im öffentlichen Raum gelten durch den Erfurter Stadtrat festgelegte Gestaltungs- bzw. Handlungsgrundlagen.

Regelbauweisen zum barrierefreien Bauen

Stadtbahnhaltestelle Magedeburger Allee
Foto: © Stadtverwaltung Erfurt

Die Regelbauweisen zum barrierefreien Bauen im öffentlichen Straßenraum bilden entscheidende Planungsgrundlagen für die Planungen von Platz- und Straßenräumen. Im Jahr 2022 erfolgte eine Überarbeitung und Aktualisierung der bisherigen Regelbauweisen. Mit der Drucksache 0278/22 bestätigte der Stadtrat am 06.07.2022 die Planungsgrundlage.

In der Regelbauweisen werden folgende drei Teilbereiche betrachtet:

  • Grundlegende Anforderungen an die Barrierefreiheit in Erfurt
  • Überquerungsstellen
  • Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)

Handlungsrichtlinie für die Herstellung von Fahrradabstellanlagen und Kfz-Stellplätzen

Parken Kfz und Fahrrad
Foto: © Stadtverwaltung Erfurt

Die Handlungsrichtlinie der Landeshauptstadt Erfurt für die Herstellung von Fahrradabstellanlagen und Kfz-Stellplätzen regelt die Anzahl und Gestaltung von Abstellanlagen und Stellplätzen vor allem im privaten Bereich. Wesentliche Inhalte sind:

  • Richtwerte für Fahrradabstellanlagen
  • Richtwerte für Kfz-Stellplätze in Abhängigkeit der ÖPNV-Lagegunst und der Parkraumauslastung
  • Berücksichtigung der Lage innerhalb/außerhalb der Innenstadt
  • Reduzierung der Kfz-Stellplätze durch ein qualifiziertes Mobilitätskonzept