Regelbauweisen zum barrierefreien Bauen im Straßenraum

Die Barrierefreiheit im öffentlichen Raum soll allen Menschen ermöglichen, diesen ohne fremde Hilfe zu nutzen. Dabei ist es unwichtig, ob die Personen jung oder alt sind, Kinderwagen oder Rollator nutzen, gut oder schlecht sehen können. Für alle muss der Raum begreifbar und leicht nutzbar sein.

Aufgrund der gesetzlichen Grundlagen (Behindertengleichstellungsgesetz) und der festgelegten Normen (DIN, ISO) werden seit 2016 Regelbauweisen zum barrierefreien Bauen unter Berücksichtigung der Erfurter Besonderheiten erarbeitet, welche als Standard für die Gestaltung im öffentlichen Raum in Erfurt gelten.

Dabei wurden die unterschiedlichen Nutzergruppen mit teils kontroversen Anforderungen beachtet. So benötigen sehbeeinträchtigte Personen taktile Elemente und Bordsteinkanten um einen Raum zu erfassen, während Rollstuhlfahrer und Radfahrer möglichst ebene Flächen ohne Kanten bevorzugen.

Im Jahr 2022 erfolgten eine Überarbeitung und Aktualisierung der "Regelbauweisen zum barrierefreien Bauen". Die bisherigen drei Teile wurden zu einem Werk zusammengefasst.

Grundlegende Anforderungen an die Barrierefreiheit in Erfurt

Die grundlegenden Anforderungen an die Barrierefreiheit wurden intensiv in den städtischen Ämtern diskutiert. Die Regelbauweisen gelten für den Neubau von öffentlichen Verkehrs- und Außenanlagen. Für den Aus- und Umbau sowie Modernisierungen und Nutzungsänderungen im Bestand sollten sie ebenfalls Anwendung finden. Insbesondere werden die Anforderungen für Straßenseitenräume und Gehwege, hinsichtlich Wahrnehmbarkeit vertikaler Einbauten, zur Gestaltung von Oberflächen und von Leitsystemen auf Plätzen und in Fußgängerzonen sowie für Treppen und Stufen definiert.

Überquerungsstellen

Querung Warschauer Straße
Foto: © Stadtverwaltung Erfurt

Für Überquerungsstellen gilt in Erfurt das Grundprinzip der differenzierten Bordhöhen, bei dem der Bereich für gehbeeinträchtigte Personen auf Fahrbahnniveau abgesenkt wird, während der Bereich für sehbeeinträchtigte Personen einen 6-cm-Bord erhält. An schmalen Querungsstellen ist weiter ein 3 cm Bord als Kompromiss zwischen allen Nutzern möglich. Zu beachten sind die jeweiligen Auffindestreifen, Richtungsfelder und Sperrfelder. In dem Dokument sind Musterzeichnungen für ungesicherte, gesicherte und LSA-geregelte Überquerungsstellen enthalten, zu denen unbedingt die Erläuterungen zu beachten sind.

Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)

Stadtbahnhaltestelle Magedeburger Allee
Foto: © Stadtverwaltung Erfurt

Die Regelbauweisen an Haltestellen des ÖPNV wurden in enger Abstimmung mit der Erfurter Verkehrsbetrieben AG (EVAG) sowie dem Tiefbau- und Verkehrsamt erarbeitet. Es sind Lösungen für die verschiedenen Varianten an Bus- und Straßenbahnhaltestellen aufgezeigt. Je nach Haltestelle ist die Anordnung von Auffindestreifen, Leitstreifen und Aufmerksamkeitsfeldern zu beachten. Im Bereich von Stadtbahnhaltestellen in Insellage sind zusätzlich die Überquerungsstellen zu berücksichtigen.