Bürgerentscheid im Ortsteil Büßleben am 19.03.2023
Stimmberechtigte sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Tag der Abstimmung
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- nicht infolge Richterspruchs vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
- seit mindestens drei Monaten im Ortsteil ihren Aufenthalt haben.
Stimmberechtigt sind nach Maßgabe des Rechts der Europäischen Gemeinschaft ebenfalls Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen, sofern sie die weiteren o.g. Voraussetzungen erfüllen.
Wer das Stimmrecht im Ortsteil infolge Wegzugs verloren hat, jedoch innerhalb eines Jahres wieder seinen Aufenthalt im Ortsteil nimmt (zurückkehrt), ist mit der Rückkehr wieder stimmberechtigt.
Abstimmen kann nur, wer in das Bürgerverzeichnis eingetragen ist oder einen Abstimmungsschein hat.
Stimmberechtigte, die in das Bürgerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens bis zum 25.02.2023 eine Abstimmungsbenachrichtigung mit entsprechendem Informationsmaterial.
Wer keine Abstimmungsbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, stimmberechtigt zu sein, muss rechtzeitig Einwendungen gegen das Bürgerverzeichnis erheben, um nicht Gefahr zu laufen, sein Stimmrecht nicht ausüben zu können.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in der Bekanntmachung im Amtsblatt vom 15.02.2023.
Wer einen Abstimmungsschein hat, kann am Bürgerentscheid auf dem Wege der Briefabstimmung teilnehmen.
Abstimmungsscheine können von Stimmberechtigten, die in das Bürgerverzeichnis eingetragen sind, bis zum 17.03.2023,18:00 Uhr bei der Stadtverwaltung Erfurt im Briefabstimmungsbüro, Bürgermeister-Wagner-Straße 1, Raum 112 - 114, 99084 Erfurt, mündlich oder schriftlich beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.
Im Falle einer nachweislich plötzlichen Erkrankung, die ein Aufsuchen des Abstimmungsraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Abstimmungstag, 15:00 Uhr, bei der Stadtverwaltung Erfurt im Rathaus, Fischmarkt 1, Raum 136, 99084 Erfurt, gestellt werden.
Versichert ein Stimmberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Abstimmungsschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum 18.03.2023, 12:00 Uhr, bei der Stadtverwaltung Erfurt im Rathaus, Fischmarkt 1, Raum 136, 99084 Erfurt, ein neuer Abstimmungsschein unter Beifügung der Briefabstimmungsunterlagen erteilt werden.
Weitere Informationen sind in der Bekanntmachung vom 15.02.2023 zu entnehmen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Briefabstimmungsbüro.
Wer den Abstimmungsscheinantrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein hilfebedürftiger Stimmberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
Mit dem Abstimmungsschein erhält der Stimmberechtigte:
- einen amtlichen Stimmzettel für den Bürgerentscheid,
- einen amtlichen Stimmzettelumschlag,
- einen Abstimmungsbriefumschlag, auf dem der Name der ausgebenden Stelle, die Anschrift der Stadtverwaltung, die Nummer des Abstimmungsbezirks und des Abstimmungsscheins angegeben ist sowie
- ein Merkblatt für die Briefabstimmung.
Die Abholung von Abstimmungsschein und Briefabstimmungsunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Stimmberechtigte vertritt. Dies hat sie der oben genannten Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
Bei der Briefabstimmung muss der Stimmberechtigte den Abstimmungsbrief so rechtzeitig an die auf dem Abstimmungsbrief angegebene Stelle absenden, dass der Abstimmungsbrief dort spätestens am Abstimmungstag, dem 19. März 2023, bis 18:00 Uhr eingeht. Der Abstimmungsbrief kann auch bei der Stadtverwaltung Erfurt im Rathaus, Fischmarkt 1, 99084 Erfurt, abgegeben werden.

Der Stimmzettel enthält den vollen Wortlaut der o.g. Abstimmungsfrage. Der Stimmberechtigte kennzeichnet durch ein Kreuz oder auf andere Weise auf dem Stimmzettel, ob er die vorgelegte Frage mit „Ja“ oder „Nein“ beantworten will.
Bitte beachten Sie, dass ein Stimmzettel, auf dem sowohl „Ja“ als auch „Nein“ gekennzeichnet ist, als ungültig gezählt wird, da die Meinung des Abstimmenden nicht zweifelsfrei erkennbar ist.
Jeder Stimmberechtigte kann sein Stimmrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Nach § 107a (1) und (3) des Strafgesetzbuches wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer unbefugt abstimmt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Abstimmung herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht. Bereits der Versuch ist strafbar.
Ein Stimmberechtigter, der des Lesens unkundig ist oder der wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Abstimmungsurne zu legen, bestimmt eine andere Person, deren Hilfe er sich bei der Stimmabgabe bedienen will und gibt dies dem Abstimmungsvorstand bekannt. Die Hilfsperson kann auch ein vom Stimmberechtigten bestimmtes Mitglied des Abstimmungsvorstands sein. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Stimmberechtigten zu beschränken. Die Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Stimmberechtigten die Abstimmungskabine aufsuchen, soweit das zur Hilfeleistung erforderlich ist. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Abstimmung eines anderen erlangt hat.
Die Abstimmungshandlung und die Ermittlung des Abstimmungsergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zu den Abstimmungsräumlichkeiten, soweit das ohne Störungen des Abstimmungsgeschäfts möglich ist.
Die Ermittlung des Ergebnisses des Bürgerentscheids findet am Abstimmungsabend unmittelbar nach der Abstimmungshandlung statt.
Abstimmungsbekanntmachung:
Sitzungstermin Abstimmungsausschuss:
Die vorläufige Ergebnisermittlung des Abstimmungsvorstands am 19.03.2023 hat folgendes ergeben:
Zahl der Stimmberechtigten: | 1.015 |
Zahl der Abstimmenden: | 618 |
Abstimmungsbeteiligung: | 60,9 % |
gültige Stimmabgaben: | 618 |
ungültige Stimmabgaben: | 0 |
Anzahl der Stimmen | Prozent | |
---|---|---|
Ja | 156 | 25 % |
Nein | 462 | 75% |
Das Abstimmungsergebnis wird in der Sitzung des Abstimmungsausschusses am 20.03.2023 16:00 Uhr im Bürgerhaus Büßleben, Versammlungsraum, Platz der Jugend 6, 99098 Erfurt, festgestellt.