Verordnungen

Übersicht

Abschnittsbildung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Teileinrichtung Straßenbeleuchtung Umfeld Thomas-Müntzer-Straße

08.06.2001 00:00

Gemäß § 8 Absatz 1 der Satzung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen (SAB) der Stadt Erfurt vom 15.08.1994 (öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Erfurt vom 19.08.1994), in der Fassung der Neubekanntmachung vom 16.07.1999 (öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Erfurt vom 06.08.1999) werden für die Teileinrichtung Straßenbeleuchtung Umfeld Thomas-Müntzer-Straße folgende Abschnitte gebildet:

Abschnittsbildung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Baumaßnahme ”Wohngebiet Rochlitzer Straße /MAR 413”, 1. BA Schwarzburger Straße TbA-Objekt-Nr.: 66-0506 Grundhafter Ausbau Sonneberger Straße/Bergener Straße

04.05.2001 00:00

Gemäß § 8 Absatz 1 der Satzung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen (SAB) der Stadt Erfurt vom 15.08.1994 (öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Erfurt vom 19.08.1994), in der Fassung der Neubekanntmachung vom 16.07.1999 (öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Erfurt vom 06.08.1999) werden für die Baumaßnahme ”Wohngebiet Rochlitzer Straße / MAR 413”, 1. BA Schwarzburger Straße folgende Abschnitte gebildet

Abschnittsbildung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Baumaßnahme Hauptsammler 1 Erfurt, 11. BA, 3. TO-Ortslage Bindersleben- “Große Schenkgasse”, TBA-Objekt-Nr.: 66-0197-90 (3)

20.10.2000 00:00

Die Landeshauptstadt Erfurt erhebt zur Deckung ihres Aufwandes für die Anschaffung, Herstellung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen und als Gegenleistung für die durch die Erschließung erwachsenden besonderen Vorteile einen Ausbaubeitrag. Für selbstständig benutzbare Abschnitte einer öffentlichen Einrichtung kann der Aufwand getrennt ermittelt und abgerechnet werden (Abschnittsbildung). Dies erfolgte mit vorliegender Regelung.

Verordnung über Naturdenkmale in der Stadt Erfurt

29.10.1999 00:00

In der Landeshauptstadt Erfurt werden bestimmte Bäume und Baumgruppen, sowie deren Umfeld als Naturdenkmale unter Schutz gestellt. Zweck der Festsetzung als Naturdenkmale ist es, markante landschaftsprägende bzw. stadtbildprägende Bäume und Baumgruppen zu schützen, auf Grund ihres Alters oder ihrer Ästhetik wertvolle Bäume, insbesondere Vertreter seltener Arten, im besiedelten und unbesiedelten Bereich zu erhalten, Bäume als Lebensraum für seltene und gefährdete Tierarten zu erhalten und Bäume mit kulturhistorischer Bedeutung zu bewahren.

Verordnung über den geschützten Landschaftsbestandteil "Pfaffenlehne"

29.10.1999 00:00

In der Gemarkung Bindersleben und Schmira sind Flächen als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen. Ziel ist es u. a. einen entsprechend vielfältiger historischer Nutzungsarten entstandenen Agrarraum mit einer hohen Biotopvielfalt am westlichen Stadtrand von Erfurt zu erhalten und vor nachteiligen Veränderungen zu schützen.


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