Verordnung über den geschützten Landschaftsbestandteil "Alte Lehmgrube bei Schmira"

29.10.1999 00:00

In der Gemarkung Schmira werden Flächen als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen. Ziel ist es das Gebiet als ein historisch gewachsenes Landschaftsbild zu erhalten und vor nachteiligen Veränderungen zu schützen.

Hinweis:

Entscheidung des Oberbürgermeisters: 315/99
Bekanntmachung: 29.10.1999

geändert mit Entscheidung des Oberbürgermeisters: 307/2001 vom 09.07.2001
Bekanntmachung: 27.07.2001