Satzung über die Verleihung des Kulturpreises der Landeshauptstadt Erfurt
Satzungsinformationen zur Satzung über die Verleihung des Kulturpreises der Landeshauptstadt Erfurt
Satzungsinformationen zur Satzung über die Verleihung des Kulturpreises der Landeshauptstadt Erfurt
Für die Benutzung städtischer Sportanlagen erhebt die Landeshauptstadt Erfurt ein Entgelt nach dieser Regelung. Die Entgeltpflicht entsteht mit dem Erhalt der Erlaubnis zur Benutzung der städtischen Sportanlage.
Die in der geschlossenen Ortslage der Landeshauptstadt Erfurt gelegenen öffentlichen Straßen oder Straßenteile sind zu reinigen. Die Satzung regelt die Reinigungspflicht und die Übertragung von Teilen der Pflicht auf Eigentümer bzw. Besitzer der anliegenden Grundstücke.
Die Satzung regelt die Höhe der Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abwasserentsorgung.
Der Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt hat in seiner Sitzung am 20.12.2017 die Entgeltordnung der Landeshauptstadt Erfurt über die Erhebung von Elternentgelten sowie die Verpflegungsentgelten in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege beschlossen.
Die Landeshauptstadt Erfurt führt die Erhebung von Gründen zur Wanderung (Zu- oder Wegzug) der Bürger über die Stadtgrenzen durch. Zweck der Erhebungen ist es, regelmäßig ein aktuelles und wirklichkeitsgetreues Bild über die Gründe des Fort- oder Zuzuges der Erfurter Bevölkerung, als Grundlage der städtischen Planungen und Maßnahmen, insbesondere für die Stadtentwicklungsplanung zu gewinnen.
Aufgrund des § 60 der Thüringer Kommunalordnung kann die Haushaltssatzung nur bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung geändert werden.
Die jährliche Haushaltssatzung wird aufgrund der §§ 55 und 57 Thüringer Kommunalordnung im Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt beschlossen. Bestandteile der Haushaltssatzung sind der Haushaltsplan, Festsetzung zur Höhe der Kreditaufnahme, der Verpflichtungsermächtigungen, der Kassenkredite und nachrichtlich der steuerlichen Hebesätze (Grundsteuer und Gewerbesteuer)
Die Geschäftsordnung für die Ortsteilräte regelt wesentliche Fragen zum Geschäftsgang der Ortsteilräte (z. B. Form und Frist der Einladung zu Sitzungen, Anträge zur Tagesordnung der Sitzung der Ortsteilräte und die Mindestinhalte der Niederschrift)
Die Landeshauptstadt Erfurt hat einen Ehrenamtsbeirat gebildet. Die Satzung des Ehrenamtsbeirates der Landeshauptstadt Erfurt regelt die Zusammensetzung und die Aufgaben dieses Beirates.
Der Inhalt der Stadtrechtssammlung kann auch im Bürgerservicebüro des Bürgeramtes (Tel. 0361 655-5444) in der Bürgermeister-Wagner-Straße 1 zu den Sprechzeiten eingesehen werden.