Tarifordnung für die Benutzung städtischer Sportanlagen (Sportanlagentarifordnung - SportanlTarifO)

08.06.2001 00:00

Für die Benutzung städtischer Sportanlagen erhebt die Landeshauptstadt Erfurt ein Entgelt nach dieser Regelung. Die Entgeltpflicht entsteht mit dem Erhalt der Erlaubnis zur Benutzung der städtischen Sportanlage.

Änderungen:

Beschluss: 1173/22
Bekanntmachung: 22.11.2023