Satzung: 08.06.2001 00:00 aktualisiert 08.01.2024 10:10 Kategorie: Gebühren und Entgelte, Sport, Erfurter Sportbetrieb
Für die Benutzung städtischer Sportanlagen erhebt die Landeshauptstadt Erfurt ein Entgelt nach dieser Regelung. Die Entgeltpflicht entsteht mit dem Erhalt der Erlaubnis zur Benutzung der städtischen Sportanlage.
Beschluss: 1173/22 Bekanntmachung: 22.11.2023