Hauptsatzung
Informationen zur Hauptsatzung
In ihr sind Bestimmungen zum Namen, den Stadtfarben, dem Siegel, der Flagge enthalten
Die Hauptsatzung regelt weiterhin die Aufteilung des Stadtgebietes in Ortsteile, die Ortsteile mit Ortsteilverfassung (Ortsteilbürgermeister und Ortsteilrat), Bestimmungen zu Bürgerbegehren und Einwohnerantrag und zur Einwohnerversammlung.
Auch werden die Rechtsstellung und die Aufgaben des Oberbürgermeisters geregelt. Die Bildung eines Ausländerbeirates ist in der Hauptsatzung festgeschrieben. Mögliche Ehrungen für verdiente Bürger der Stadt sind benannt und die Höhe der Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Bürger sowie das Amtsblatt als Bekanntmachungsorgan (Satzungen, Beschlüsse) ist festgeschrieben.
Die Anlage 6 der Hauptsatzung wurde im Jahr 2009 aufgehoben.
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- 1.012 - Hauptsatzung
- 1.012-1 - Hauptsatzung - Anlage 1 (Wappen)
- 1.012-2 - Hauptsatzung - Anlage 2 (Flagge)
- 1.012-3 - Hauptsatzung - Anlage 3 (Flagge)
- 1.012-4 - Hauptsatzung - Anlage 4 (Ortsteile)
- 1.012 - 5 - Hauptsatzung - Anlage 5 - Ortsteilverfassung.pdf
- 1.012 - 6 Hauptsatzung - Anlage 6 der Hauptsatzung - Beteiligung Junger Menschen
- 1.012-7 - Hauptsatzung - Anlage 7 - Satzung des Ausländerbeirates
- 1.012-8 - Hauptsatzung - Wahlordnung des Ausländerbeirates
- 1.012 - 9 Hauptsatzung - Anlage 9 Verkündungstafeln
Hinweise:
Beschluss: 1390/19 vom 28.08.2019 (Neufassung der Hauptsatzung)
Bekanntmachung: 07.09.2019
erneute Bekanntmachung: 03.09.2021
1. Änderung
Beschluss 0810/21
Bekanntmachung: 19.01.2022
2.Ändeurng
Beschluss 1413/21
Bekanntmachung 19.01.2022