1. Nachtragshaushaltssatzung der Landeshauptstadt Erfurt für das Haushaltsjahr 2025

01.01.2025 00:00

Aufgrund des § 60 der Thüringer Kommunalordnung kann die Haushaltssatzung nur bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung geändert werden.

Hinweis:

Beschluss: 1666/24
Bekanntmachung: 16.04.2025