Neuer Mietspiegel für die Landeshauptstadt Erfurt
Der Wohnungsmarkt in Erfurt ist momentan geprägt von hoher Nachfrage bei begrenztem Angebot. Der Mietspiegel ist dabei ein wichtiges Instrument, um eine Orientierung über die Höhe der örtlichen Vergleichsmieten zu geben. Er kann durch umfangreiche Ausführungen zur Einstufung der jeweiligen Wohnung eine hilfreiche Entscheidungshilfe sein. Er fördert Transparenz und hilft, Missverständnisse und Konflikte zu vermeiden, nicht zuletzt durch die Schlichtungsfunktion, die er im Streitfall einnimmt.
Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Erfurt Andreas Horn bedankt sich bei allen, die an der Erstellung des Mietspiegels mitgearbeitet haben.
Der neue Mietspiegel mit Gültigkeit vom 1. Juli 2025 bis zum 30. Juni 2027 ist auf der Überblicksseite zum Mietspiegel kostenfrei abrufbar.