Amtsblatt Nr. 24 vom 24.12.2021
Feiern, aber bitte mit Augenmaß! Gedanken zum Weihnachtsfest von Oberbürgermeister Andreas Bausewein
Feiern, aber bitte mit Augenmaß! Gedanken zum Weihnachtsfest von Oberbürgermeister Andreas Bausewein
„Sternstunde“ für das Erfurter Stadtmuseum: bedeutende Schärpe aus der Revolution 1848 bei Aktion ersteigert
Bundesgartenciao – ein Sommermärchen ist zu Ende: Zum Buga-Abschluss wurde der symbolische „Staffelstab“ an Mannheims OB Dr. Peter Kurz überreicht.
Diese Satzung regelt die Sondernutzungen auf und an allen Gemeindestraßen der Landeshauptstadt Erfurt innerhalb und außerhalb der geschlossenen Ortslage, außerdem auf und an den Ortsdurchfahrten der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen. Gebühren für die Sondernutzung werden auf der Grundlage der Sondernutzungsgebührensatzung der Landeshauptstadt Erfurt erhoben.
Die Satzung über die Aufwandsentschädigung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Erfurt dient der Gewährung einer Aufwandsentschädigung für die Wahrnehmung der Funktion des Ehrenamtes.
Die Landeshauptstadt Erfurt erhebt zur Deckung ihres Aufwandes für die Anschaffung, Herstellung, Erweiterung, Verbesserung (ohne laufende Unterhaltung und Instandsetzung) und Erneuerung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (öffentliche Einrichtungen) und als Gegenleistung für die den Beitragspflichtigen der erschlossenen Grundstücke erwachsenden besonderen Vorteile einen Ausbaubeitrag nach Maßgabe dieser Satzung.
Dauerleihgabe der Sparkassenstiftung: „Fading Berolina“ für städtische Kunstsammlung