Veröffentlichungen
Aktuelle Veröffentlichungen
Festsetzung privatrechtlicher Entgelte für die Benutzung: "Jugendhilfezentrum Aster"
Das "Jugendhilfezentrum Aster" ist eine Einrichtung der Jugendhilfe in kommunaler Trägerschaft, die Leistungen der Hilfe zur Erziehung gemäß in Form von stationärer, teilstationärer und ambulanter Hilfe erbringt. Für die Benutzung des "Jugendhilfezentrums Aster" werden privatrechtliche Entgelte erhoben.
Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung - EBS)
Zur Deckung ihres anderweitig nicht gedeckten Aufwandes für Erschließungsanlagen im Sinne Baugesetzbuches (BauGB) erhebt die Landeshauptstadt Erfurt Erschließungsbeiträge. Die Erschließungsbeitragssatzung regelt die Grenzen, die Ermittlung und Abrechnung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes und mögliche Kostenspaltungen.
Tarifordnung zur Beteiligung der Eltern an den Aufwendungen für die Schülerspeisung an den staatlichen Schulen in der Landeshauptstadt Erfurt -SchSpTarifOEF-
Für die Bereitstellung von Mittagessen an staatlichen Schulen (Schülerspeisung) entstehen Kosten für die Landeshauptstadt Erfurt. Hierfür erhebt die Landeshauptstadt privatrechtliche Entgelte nach dieser Tarifordnung.
Satzung zur Benutzung der Deponie Erfurt-Schwerborn - Deponiebenutzungssatzung (DepoS)
Die Benutzungssatzung gilt Benutzern bzw. Anlieferer der Deponie Erfurt-Schwerborn einschließlich der Eingangszone und des Kleinanliefererplatzes. Die Deponie Erfurt-Schwerborn dient der Ablagerung von Abfällen.
Festsetzung privatrechtlicher Entgelte für die Benutzung: "Betreutes Wohnen Lindenweg"
Die Einrichtung "Betreutes Wohnen Lindenweg" ist eine Einrichtung der Jugendhilfe in kommunaler Trägerschaft, die Leistungen der Hilfe zur Erziehung in Form von stationärer und ambulanter Hilfe erbringt. Es werden privatrechtliche Entgelte für die Benutzung dieser Einrichtung erhoben.
Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Erfurt
Die Rechnungsprüfungsordnung besagt, dass die Landeshauptstadt Erfurt ein Rechnungsprüfungsamt unterhält und welche Aufgaben es besitzt.
Abschnittsbildung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen der Baumaßnahme Nödaer Weg zwischen den Verkehrsanlagen Eisgrubenweg und Am Hohen Rande
Mit dem Beschluss des Bau- und Verkehrsausschusses BuV 003/03 wurde auf Grundlage der Satzung über die Erhebung der Straßenausbaubeiträge (SAB) für die o. g. Baumaßnahme ein Abschnitt zur Ermittlung von Straßenausbaubeiträgen gebildet.
Abschnittsbildung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen der Baumaßnahme Gehweg Dietendorfer Straße zwischen den Verkehrsanlagen „Das kurze Feld“ und „Am Brauhaus“ in Frienstedt
Mit dem Beschluss des Bau- und Verkehrsausschusses BuV 002/03 wurde auf Grundlage der Satzung über die Erhebung der Straßenausbaubeiträge (SAB) für die o. g. Baumaßnahme ein Abschnitt zur Ermittlung von Straßenausbaubeiträgen gebildet.
Abschnittsbildung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den grundhaften Ausbau der Weimarischen Straße 2. BA, Bereich Rudolstädter Straße
Gemäß § 8 Absatz 1 der Satzung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen (SAB) der Stadt Erfurt vom 15.08.1994, öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Erfurt vom 19.08.1994, in der Fassung der Neubekanntmachung der Satzung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen (SAB) der Stadt Erfurt vom 16.07.1999 (öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Erfurt vom 06.08.1999) wird für die Erneuerung der Rudolstädter Straße im Rahmen der Baumaßnahme 2. BA Weimarische Straße zur Ermittlung von Straßenausbaubeiträgen folgender Abschnitt gebildet