Amtsblatt Nr. 6 vom 13.04.2018 | Erfurt.de
In die alte Zahnklinik ziehen künftig Studierende ein: Ein Leerstand weniger, ein Vorzeigeobjekt mehr
In die alte Zahnklinik ziehen künftig Studierende ein: Ein Leerstand weniger, ein Vorzeigeobjekt mehr
In dieser Broschüre finden Sie umfangreiche Informationen zu den Themenfeldern Gesundheit, soziale Dienste und Sicherung, Beratungen, Recht, Pflege und Vorsorgevollmacht. Diese werden ergänzt um Informationen rund um die Bereiche Bildung, Sport, Freizeit und Kultur sowie Ehrenamt.
Die Stadt Erfurt bildet einen Beirat für Menschen mit Behinderungen. Der Beirat ist eine selbstständige und konfessionell sowie parteipolitisch unabhängig arbeitende Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen der Landeshauptstadt Erfurt, welche bestimmte Aufgaben wahrnimmt, die in dieser Satzung festgeschrieben wurden. Auch die grundsätzlichen Aufgaben des Behindertenbeauftragten sind hier festgeschrieben.
Der Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt hat im Juni 2010 beschlossen, zur konkreten Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auf der kommunalen Ebene einen Aktionsplan aufzustellen.
Dass Menschen mit Behinderung weltweit gleichberechtigt unter allen anderen Menschen leben können, ist eine Vision der Vereinten Nationen. Im Jahre 2009 wurde die UN-Konvention in Deutschland ratifiziert. Bundestag, Thüringer Landtag und auch der Erfurter Stadtrat haben beschlossen, diese Vision in die Tat umzusetzen.