Jugendhilfeplanung

Fünf Kinder stehen zu einem Kreis zusammen und schauen lachend nach unten, von wo aus das Foto gemacht wurde.
Foto: © drubig-photo/Fotolia

Die Jugendhilfeplanung stellt das zentrale Steuerungselement zur Umsetzung einer bedarfsgerechten und effektiven Kinder- und Jugendhilfe dar, die die Bedürfnisse und Interessen von jungen Menschen und ihrer Familien berücksichtigt.

Aufgaben

Die Jugendhilfeplanung

  • erhebt den Bestand von Einrichtungen, Diensten und anderen Angeboten, 
  • ermittelt den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche und Interessen der Adressat/-innen und
  • leitet erforderliche quantitativen und qualitativen Maßnahmen ab.

Die Jugendhilfeplanung in Erfurt umfasst folgende Planungsbereiche:

  • Tageseinrichtungen für Kinder/ Tagespflege,
  • Hilfen zur Erziehung,
  • Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit und Jugendsozialarbeit sowie
  • Familienbildung und Familienförderung.

Ziele

Nach §80 des Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe sind die Einrichtungen und Angebote so zu planen, dass insbesondere

  • Kontakte in der Familie und im sozialen Umfeld erhalten und gepflegt werden können,
  • ein möglichst wirksames, vielfältiges und aufeinander abgestimmtes Angebot von Jugendhilfeleistungen gewährleistet ist,
  • junge Menschen und Familien in gefährdeten Lebens- und Wohnbereichen besonders gefördert werde sowie
  • Mütter und Väter Aufgaben in der Familie und Erwerbstätigkeit besser miteinander vereinbaren können.

Bedarfsplan Kindertageseinrichtungen/Kindertagespflege

Eine Gruppe von sechs Kindergartenkidnern sitzt auf dem Boden und alle heben mit offenen Mündern enthusiastisch die Hände.
Foto: © highwaystarz/Fotolia

Im Bedarfsplan Kindertageseinrichtungen/ Kindertagespflege werden die Einrichtungen und Betreuungsplätze in der Landeshauptstadt Erfurt ausgewiesen, die zur Erfüllung des Anspruchs auf einen Betreuungsplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt nach §2 ThürKigaG (Thüringer Kindergartengesetz) erforderlich sind.

Maßnahmeplan Hilfen zur Erziehung

Vier Kinder ziehen, offensichtlich während eines Wettkampfes, draußen im Grünen gemeinsam an einem Seil.
Foto: © Robert Kneschke/Fotolia

Im Maßnahmeplan Hilfen zur Erziehung sind die Erfurter Angebote im Bereich

  • der Hilfen zur Erziehung,
  • der Hilfen für junge Volljährige,
  • der Eingliederungshilfen und
  • der Krisenintervention

aufgeführt und Maßnahmen der Finanzierung dargestellt.

Kinder- und Jugendförderplan

Junge Frau sitzt an einem Tisch. Sie schaut auf Papiere, die vor ihr liegen. Sie hält einen Stift in der Hand.
Foto: © Stadtverwaltung Erfurt

Der Erfurter Stadtrat hat am 14. Dezember 2022 den Kinder- und Jugendförderplan für den Zeitraum 2023 bis 2027 beschlossen. Der Plan beschreibt die Angebote

  • der Jugendarbeit,
  • der Jugendverbandsarbeit und
  • der Jugendsozialarbeit und Schulsozialarbeit

in der Landeshauptstadt Erfurt und enthält Festlegungen zu deren finanzieller Förderung und fachlicher Weiterentwicklung.

Familienförderplan

Familie läuft über Rasen im egapark.
Foto: © Barbara Neumann

Der Erfurter Stadtrat hat am 14. Dezember 2022 den Familienförderplan für den Zeitraum 2023 bis 2027 beschlossen. Der Plan beschreibt die Bedarfe sowie Angebote der Familienbildung und Familienförderung gemäß §16 SGB VIII. Darüber hinaus enthält er Festlegungen zu deren finanzieller Förderung und fachlichen Schwerpunktsetzung bzw. Weiterentwicklung.

Kontakt

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Steinplatz 1
99085 Erfurt

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