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Naturschutz in Erfurt

Naturschutzflächen
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Wald
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Fortschreibung des Erfurter Landschaftsplanes
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Naturschutzflächen

  • 32 Geschützte Landschaftsbestandteile (GLB) mit einer Gesamtfläche von ca. 341 h
  • 20 Geschützte Flurgehölze mit einer Gesamtfläche von ca. 168 ha
  • 3 Naturschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von ca. 135 ha
    • Schwellenburg
    • Alacher See
    • Aspenbusch

  

Bild rechts:
Naturschutzgebiet
Schwellenburg

  Schwellenburg

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  • 4 Landschaftsschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von ca. 1 566 ha
    • Steiger
    • Wiesengrund
    • Fahner Höhe (Teile)
    • mittleres Ilmtal (Teile)


  • 1 Geschützter Park mit einer Gesamtfläche von 10 ha

Nach § 18 des Thüringer Naturschutzgesetzes (ThürNatG) gibt es 547 besonders geschützte Biotope, davon sind z. B. 171 Streuobstwiesen.

Beispiele für Naturdenkmäler

  • "Großvater" - Altbuche im Steiger
  • Teiche im Steiger

Beispiele für Geschützte Landschaftsbestandteile

  • Roter Berg
  • Petersberg
  • Blosenburg
  • Hungerbachhölzchen  

Bild rechts:
GLB Blosenburg

  Blosenburg

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Wald

Erfurt verfügt über eine Waldfläche von 1 950 ha.

Weitere Informationen zum Naturschutz in Erfurt finden Sie im nachfolgenden Link zum Stadtplan.

 

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Fortschreibung der Erfurter Landschaftsplanung

Landschaftsplan
Die Landeshauptstadt Erfurt verfügt gemäß den gesetzlichen Anforderungen des § 11 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) über einen gültigen Landschaftsplan. Der Landschaftsplan definiert die wesentlichen Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege und bildet somit die ökologische Grundlage für eine langfristige Entwicklung in der Landeshauptstadt Erfurt.

Die Erarbeitung des Landschaftsplanes stellt eine komplexe Aufgabe im Bereich der Umweltverwaltung dar, in der vielfältige Umweltmedien Berücksichtigung finden. Der Landschaftsplan setzt sich insbesondere mit folgenden Schwerpunkten auseinander:

  • Darstellung des bestehenden und geplanten Zustandes von Natur und Landschaft
  • Erarbeitung von Schutzgebieten, Biotopverbundstrukturen und Maßnahmen zum Artenschutz
  • Erarbeitung von Maßnahmen zum Schutz von Boden, Wasser, Klima, Luft, Landschaftsbild
  • Ermittlung von Kompensationsmaßnahmen
  • Definition von Freiraumsystemen

Der Landschaftsplan findet bei der Flächennutzungsplanung, bei der Erarbeitung von Bebauungsplänen, in Verwaltungsverfahren sowie bei der Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie Berücksichtigung. Zudem ist der Landschaftsplan eine wichtige Grundlage zur Beurteilung der Verträglichkeit von Plänen und Projekten gemäß den Vorgaben des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung, der EG-Vogelschutzrichtlinie und der FFH-Richtlinie.

Historie
Der erste Landschaftsplan wurde bereits im Zeitraum 1992 - 1994 für das Gebiet der Landeshauptstadt Erfurt vor der Gebietsreform 1994 erarbeitet. Durch außerordentlich intensive Bautätigkeiten in der Nachwendezeit kam es ab 1990 zu großflächigen Eingriffen in Natur und Landschaft. Das durch das Fehlen eines Flächennutzungsplanes begründete Defizit bei der Berücksichtigung der Belange von Naturhaushalt, Landschaftsbild und Grünflächensicherung im Stadtgebiet Erfurt konnte mit Hilfe dieser Landschaftsplanung teilweise kompensiert werden. Nach der Gebietsreform wurde im Jahr 1997 der Landschaftsplan um das erweiterte Stadtgebiet ergänzt.

Aktuelle Fortschreibung des Landschaftsplanes
Die fortschreitende städtebauliche Entwicklung in der Landeshauptstadt Erfurt sowie die aus dem Europarecht resultierenden veränderten Anforderungen an den Arten- und Biotopschutz sowie an die ökologisch orientierte Gewässerentwicklung machen eine Fortschreibung des Landschaftsplanes erforderlich (vgl. § 9 Abs. 4 BNatSchG). Folgende Schwerpunkte werden bei der Fortschreibung des Landschaftsplanes verfolgt:

  • Erarbeitung von Handlungsstrategien zur Gestaltung von Naturräumen im Erfurter Stadtgebiet
  • Anpassung der landschaftsräumlichen Entwicklung an die Anforderungen aus dem Europarecht (Natura 2000-Gebiete, EU-Wasserrahmenrichtlinie)
  • Definition von Flächennutzungsarten

Bei der Fortschreibung des Landschaftsplanes erfolgt zunächst die Definition großräumiger landschaftsplanerischer Ziele in einem Rahmenkonzept im Maßstab 1:25.000. Im Anschluss werden diese Ziele in einzelnen Detailplanungen konkretisiert.

Um den Planungsprozess transparent zu gestalten, wird ein umfangreicher Beteiligungsprozess realisiert. Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planes erfolgt die regelmäßige Beteiligung verschiedener Gremien, welche sich aus Vertretern des Umwelt- und Naturschutzes, der Politik und der Wirtschaft zusammensetzen. Öffentlichkeitswirksame Kampagnen binden die Erfurter Bevölkerung in den Planungsprozess ein.

Um auch Ihre Ideen zur Landschaftsgestaltung im Erfurter Stadtgebiet berücksichtigen zu können möchten wir Sie dazu eingeladen, Ihre Anregungen zum Landschaftsplan / Teil "Masterplan Grün" der Stadt Erfurt an die Zuständige Stelle per Post oder per E-Mail zu richten.

E-Mail senden an  landschaftsplan@erfurt.de

Zuständige Stelle: Umwelt- und Naturschutzamt

Nachfolgende Entwürfe zum Landschaftsplan Erfurt einschließlich zugehöriger Anlagen können heruntergeladen werden und bieten einen umfassenden Einblick in den aktuellen Entwicklungsstand.

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Landschaftsplan Erfurt - Entwurf (12 MB) [pdf]
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Anhang zum Landschaftsplan Erfurt - Entwurf (12 MB) [pdf]
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Karte zum Landschaftsplan Erfurt - Entwurf (12 MB) [pdf]
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Raumempfindlichkeiten und Raumfunktionen zum Landschaftsplan Erfurt - Entwurf (15 MB) [pdf]
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