Schutzgebiete der Stadt Erfurt

Die dauerhafte Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Natur sowie deren Erholungswert ist ein Grundanliegen des gesetzlichen Naturschutzes.

Bundesnaturschutzgesetz

Das Bundesnaturschutzgesetz schreibt zudem vor, Naturlandschaften und historisch gewachsene Kulturlandschaften unter anderem vor Zersiedlung und sonstigen Beeinträchtigungen zu bewahren, wild lebende Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensräume zu erhalten sowie zur Erholung in der freien Landschaft geeignete Flächen auch im besiedelten und in siedlungsnahen Bereichen zu schützen.

Unter anderem zu diesen Zwecken können die zuständigen Naturschutzbehörden Teile von Natur und Landschaft durch Rechtsverordnungen unter Schutz stellen. Diese Rechtsverordnungen bestimmen Schutzgegenstand, Schutzzweck sowie die zur Erreichung des Schutzzweckes notwendigen Gebote und Verbote. Außerdem können Pflege-, Entwicklungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen festgelegt werden.

Im Stadtgebiet von Erfurt gibt es folgende vom Bundesnaturschutzgesetz vorgegebene Schutzkategorien:

  • Naturschutzgebiete
  • Landschaftsschutzgebiete
  • Naturdenkmale
  • Geschützte Landschaftsbestandteile

Weiterhin erfordert die Umsetzung des europäischen Naturschutzrechts den Aufbau eines Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Dieses dient dem Schutz der in den Anhängen I und II der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) aufgeführten Lebensraumtypen und Arten sowie den in Anhang I der Europäischen Vogelschutzrichtlinie genannten Vogelarten. Einige dieser Schutzgebiete befinden sich auch in Erfurt:

  • FFH-Gebiete
  • Vogelschutzgebiete (SPA)

Darüber hinaus sind - unabhängig vom Erlass einer Rechtsverordnung - bestimmte Teile von Natur und Landschaft, die eine besondere Bedeutung als Biotope haben, gesetzlich geschützt:

  • gesetzlich geschützte Biotope

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