Städtebauförderung
Entgegennahme und Bearbeitung von Anträgen auf Fördermittelbereitstellung und Vorbereitung des Abschlusses von Modernisierungsvereinbarungen
Antrag, zeichnerische Unterlagen, Maßnahmebeschreibung, Kostenrechnung, Finanzplan
Formulare für das kleinteilige kommunale Förderprogramm, sonst formlos
Mit der Hilfe der Städtebauförderung sollen städtebauliche Missstände in den Sanierungsgebieten und sonstigen Fördergebieten (u.a. Gebiete der Block- und Plattenbauweise) behoben werden. Gegenstand der Förderung sind insbesondere Bau- und Ordnungsmaßnahmen. Förderfähig sind grundsätzlich die Kosten, die zur Erreichung des Sanierungszieles unabdingbar sind und anderweitig (z.B. aus der Rendite der Vorhaben) nicht aufzubringen sind. Städtebaufördermittel sind in Bezug auf die sonstigen Finanzierungsmöglichkeiten immer nachrangig einzusetzen. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf die Ausreichung von Fördermitteln.
- Bearbeitung von Anträgen auf sanierungsrechtliche Genehmigung
- Dorferneuerung
- Entlassung aus der Sanierung/Erhebung von Ausgleichsbeträgen
- Erhaltungssatzung: Genehmigung von Maßnahmen in Erhaltungssatzungsgebieten
- Modernisierungsmaßnahmen
- Öffentlich-rechtliche Verträge bei Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen in Sanierungsgebieten
- Sanierungsrechtliche Genehmigung von Bauvorhaben in Sanierungsgebieten
- Sanierungsrechtliche Genehmigung von Rechtsvorgängen in Sanierungsgebieten
- Sanierungsvorbereitung