Modernisierungsmaßnahmen

Information zu der Leistung

Bearbeitung von Anträgen und Erstellung von Bescheinigungen über die Durchführung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen zur Geltendmachung von Steuervergünstigungen

Benötigte Unterlagen

Antragsunterlagen zur Modernisierung/Instandsetzung, Vereinbarung, Rechnungen

Weiterführende Informationen

Das Geltendmachen von Steuervergünstigungen gemäß Einkommensteuergesetz für Aufwendungen an Gebäuden in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen setzt eine Bescheinigung der zuständigen Gemeindebehörde voraus. Die Bescheinigung muss vom jeweiligen Gebäudeeigentümer schriftlich beantragt werden. Sie ist gegenüber dem zuständigen Finanzamt Grundlage der Geltendmachung von Steuervergünstigungen

Zuständige Stelle