Öffentlich-rechtliche Verträge bei Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen in Sanierungsgebieten

Information zu der Leistung

Öffentlich - rechtliche Verträge gemäß § 54 Satz 1 ThürVwVfG bei Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen in Sanierungsgebieten. 

Abschluss von öffentlich-rechtlichen Verträgen und Erstellung von Bescheinigungen über die Durchführung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten zur Geltendmachung von Steuervergünstigungen nach §§ 7h, 10f und 11a Einkommenssteuergesetz (EStG). Das Geltendmachen von Steuervergünstigungen gemäß Einkommensteuergesetz für Aufwendungen an Gebäuden in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen setzt eine Bescheinigung der zuständigen Gemeindebehörde voraus. Die Bescheinigung muss vom jeweiligen Gebäudeeigentümer schriftlich beantragt werden. Sie ist gegenüber dem zuständigen Finanzamt Grundlage der Geltendmachung von Steuervergünstigungen

Benötigte Unterlagen

öffentlich-rechtlicher Vertrag

  • formloser Antrag
  • Eigentümernachweis
  • Beschreibung der Maßnahme
  • Bausumme
  • Baugenehmigung

Bescheinigung

  • öffentlich-rechtlicher Vertrag
  • Abrechnung der Leistungen - Rechnungen

Kosten

Gebühren entsprechend Verwaltungskostensatzung der Stadt Erfurt vom 20.01.2009

Ansprechpartner

Frau Urban
Sachbearbeiterin
workTel. +49 361 655-3973+49 361 655-3973faxFax +49 361 655-3979

Zuständige Stelle