Medizinalaufsicht/Medizinalregister

Information zu der Leistung

Die Medizinalaufsicht überwacht die staatlich geregelten Berufe des Gesundheitswesens entsprechend der gültigen Rechtsvorschriften. Die Gesundheitsämter sind zur Führung einer Medizinalkartei verpflichtet. Die Verpflichtung zur Erhebung der Daten ergibt sich aus der Thüringer Verordnung über den öffentlichen Gesundheitsdienst (VO-ÖGD-TH) und dem Heilberufsgesetz.

Benötigte Unterlagen

Benötigte Unterlagen für eine Anmeldung

  • vollständiger Name
  • Fachgebietsbezeichnung
  • Adresse der Niederlassung (inkl. Telefonnummer und E-Mail-Adresse)
  • Datum der Praxiseröffnung
  • Sprechzeiten
  • Facharztanerkennung
  • Erlaubnisurkunde zur Führung der Berufsurkunde
  • Nachweis über Fachgebiets- bzw. Zusatzbezeichnung
  • KV-Zulassung

Dies gilt auch für alle angestellten Ärzte/-innen und Therapeuten/-innen.

Für die Anzeige zur An- oder Abmeldung im Medizinalregister bitten wir Sie u.a.  Formular zu verwenden.

Kosten

gemäß Gebührenverzeichnis Amt 53, in der jeweils gültigen Fassung

Weiterführende Informationen

Anzeigepflichte Berufe sind:

  • Ärzte/-innen
  • Zahnärzte/-innen
  • Psychotherapeutisch tätige Psychologen/-innen
  • Physiotherapeuten/- innen
  • Masseure/-innen, medizinische Bademeister/-innen
  • Logopäden/- innen
  • Ergotherapeut/-innen
  • Podologen/-innen
  • Hebammen und Entbindungspfleger/- innen
  • Ambulante Pflegedienste
  • Heilpraktiker/-innen (auch mit eingeschränkter Erlaubnis Heilpraktiker)

Hinweis:

Um Terminvereinbarung wird gebeten.

Ansprechpartner

Frau Richter
workTel. +49 361 655-4233+49 361 655-4233faxFax +49 361 655-4209

Zuständige Stelle