Gewährung von Förderungen nach der Förderrichtlinie - FRLGesundheitEF -

Information zu der Leistung

Die Landeshauptstadt Erfurt fördert Projekte von Trägern der freien Wohlfahrtspflege, Vereinen und Verbänden und sonstiger Institutionen (Träger) sowie von Initiativen.  Zudem können Selbsthilfegruppen eine Pauschalförderung erhalten. Die Fördervoraussetzungen sind der  Förderrichtlinie zur Erfüllung gesundheitsbezogener Aufgaben (FRLGesundheitEF) zu entnehmen.

Wichtiger Hinweis

Bitte beachten Sie auch das Merkblatt zur Erhebung personenbezogener Daten gemäß Art. 13 DS GVO im Rahmen von Antragstellungen von Projektförderungen nach FRLGesundheitEF sowie das Merkblatt zur Erhebung personenbezogener Daten gemäß Art. 13 DS GVO für die Pauschalförderung für Selbsthilfegruppen..

Benötigte Unterlagen

  • Antrag und alle geforderten Unterlagen gem. FRLGesundheitEF

Kosten

  • keine

Ansprechpartner

Frau Müller
Abteilungsleiterin
workTel. +49 361 655-4202+49 361 655-4202faxFax +49 361 655-4209

Zuständige Stelle