Satzung: 02.08.2012 00:00
Kategorie: Sicherheit und Ordnung
Aufgrund der §§ 19 und 26 Abs. 2 Nr. 2 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501), zuletzt geändert durch das Zweite Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung vom 10. Oktober 1997 (GVBl. S. 352), § 23 des Thüringer Statistikgesetzes (ThürStatG) vom 21. Juli 1992 (GVBl. S. 368) und der Satzung über die Kommunalstatistik der Stadtverwaltung Erfurt vom 20. August 1996 hat der Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt in der Sitzung am 22.04.1998 die folgende Satzung, zuletzt geändert durch die Artikelsatzung zur Anpassung von Satzungen der Landeshauptstadt Erfurt an Änderungen der Verwaltungsstruktur Statistikänderungssatzung) vom 28. Mai 2003 beschlossen:
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Satzung: 20.07.2010 10:20
Kategorie: Finanzen, Sicherheit und Ordnung, Stadtrecht
Das Halten eines über drei Monate alten Hundes im Gebiet der Landeshauptstadt Erfurt unterliegt der Besteuerung (Hundesteuer).
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Satzung: 09.04.2010 00:00
Kategorie: Gebühren und Entgelte, Rettungsdienst, Stadtrecht
Aufgrund einer spezialgesetzlichen Regelung finden die nach § 20 ThürRettG vereinbarten Benutzungsentgelte auf alle Nutzer des Rettungsdienstes Anwendung. Daher wurde die Satzung über die Erhebung der Gebühren für die Benutzung des Rettungsdienstes aufgehoben.
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Satzung: 21.08.2009 00:00
Kategorie: Sicherheit und Ordnung, Rettungsdienst
Der Bereichsbeirat berät den Aufgabenträger des bodengebundenen Rettungsdienstes, bei der Festlegung allgemeiner Grundsätze und Maßstäbe für die bedarfsgerechte und wirtschaftliche Durchführung des bodengebundenen Rettungsdienstes sowie bei allen sonstigen zentralen Angelegenheiten des Rettungsdienstes.
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Satzung: 27.02.2009 00:00
Kategorie: Gebühren und Entgelte, Feuerwehr, Stadtrecht
Alle Maßnahmen der Feuerwehr zur Abwehr von Brandgefahren, anderen Gefahren und Katastrophengefahren und die gegenseitige Hilfe vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen dieser Satzung unentgeltlich. Kostenersatz und Gebühren für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr werden nach Maßgabe der Vorschriften dieser Satzung erhoben.
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Satzung: 08.07.2005 00:00
Kategorie: Bau, Sicherheit und Ordnung, Stadtrecht
Die Stadt Erfurt sichert in Teilen des Stadtgebietes die Versorgung mit Fernwärme nach Maßgabe dieser Satzung.
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Satzung: 21.01.2005 00:00
Kategorie: Gebühren und Entgelte, Ökologie, Sicherheit und Ordnung, Stadtrecht, Abfall, Kommunale Unternehmen, Stadtwerke Erfurt
Die Benutzungssatzung gilt Benutzern bzw. Anlieferer der Deponie Erfurt-Schwerborn einschließlich der Eingangszone und des Kleinanliefererplatzes. Die Deponie Erfurt-Schwerborn dient der Ablagerung von Abfällen.
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Satzung: 21.09.2001 11:02
Kategorie: Sicherheit und Ordnung
Auf der Grundlage der §§ 2, 18, 26 II Nr. 10 und der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung vom 14. April 1998, zuletzt geändert durch das Thüringer Gesetz zur überörtlichen Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung und zur Beratung der Gemeinden und Landkreise, zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung sowie zur Änderung des Gesetzes über den Thüringer Rechnungshof vom 25. Juni 2001 (GVBl. S. 66) hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 29. 08. 2001 folgende Preisordnung der Landeshauptstadt Erfurt, Grabpflege der Stadtverwaltung Erfurt (privatrechtliche Entgelte gegenüber Dritten) - PreisOGrabpfl - beschlossen
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Satzung: 08.06.2001 00:00
Kategorie: Sicherheit und Ordnung, Stadtrecht, Abfall
Die Landeshauptstadt Erfurt erfüllt die Pflicht des Beseitigens aller im Gebiet der Landeshauptstadt Erfurt anfallenden Tierkörper.
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Satzung: 13.11.1998 10:25
Kategorie: Ehrenamt, Feuerwehr, Stadtrecht
Nach Maßgabe der Satzung über die Aufwandsentschädigung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren der Landeshauptstadt Erfurt wird eine Entschädigung zur Abgeltung der mit der Wahrnehmung des Ehrenamtes verbunden notwendigen baren Auslagen und sonstigen persönlichen Aufwendungen gewährt.
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Der Inhalt der Stadtrechtssammlung kann auch im Bürgerservicebüro des Bürgeramtes (Tel. 0361 655-5444) in der Bürgermeister-Wagner-Straße 1 zu den Sprechzeiten eingesehen werden.