Ehrenamtliche Richter

Ehrenamtliche Richter wirken an der Rechtsprechung an den verschiedenen Gerichten mit. In den jeweiligen Rechtsvorschriften ist geregelt, wer das Amt des ehrenamtlichen Richters ausüben darf, wie er gewählt wird und was er für Rechte und Pflichten hat.

Vorschlagsliste

Den Gemeinden kommt hierbei die Aufgabe zu Bürger vorzuschlagen, die für dieses Amt geeignet sind. Sie stellen eine Vorschlagsliste mit Personen auf, über die der Gemeinderat entscheidet.

Die Liste der Schöffen (Erwachsenen- und Jugendschöffen) enthält Personen, die in der Strafgerichtsbarkeit tätig werden. Ihr Einsatz erfolgt am jeweiligen Amts- oder Landgericht. Ein Wahlausschuss am Amtsgericht wählt die erforderliche Anzahl der Schöffen aus den von der Gemeinde vorgeschlagenen Personen. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre.

Die Liste der ehrenamtlichen Richter für die Verwaltungsgerichtsbarkeit enthält Personen, die am Verwaltungsgericht über Verwaltungsrechtssachen entscheiden. Die Wahl der erforderlichen ehrenamtlichen Richter für die Verwaltungsgerichtsbarkeit findet am zuständigen Verwaltungsgericht statt. Grundlage für die Wahl ist die von der Gemeinde übergebene Vorschlagsliste. Die Amtszeit beträgt ebenfalls fünf Jahre.

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