Eigenbetriebssatzung des Entwässerungsbetriebes der Landeshauptstadt Erfurt
Neufassung der Eigenbetriebssatzung des Entwässerungsbetriebes vom 06.11.2014
Neufassung der Eigenbetriebssatzung des Entwässerungsbetriebes vom 06.11.2014
Die Landeshauptstadt Erfurt erhebt für die tatsächliche Inanspruchnahme von Leistungen der öffentlichen Einrichtung Straßenreinigung Benutzungsgebühren nach Maßgabe dieser Satzung.
Die in der geschlossenen Ortslage der Landeshauptstadt Erfurt gelegenen öffentlichen Straßen oder Straßenteile sind zu reinigen. Die Satzung regelt die Reinigungspflicht und die Übertragung von Teilen der Pflicht auf Eigentümer bzw. Besitzer der anliegenden Grundstücke.
Die Satzung regelt die Höhe der Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abwasserentsorgung.
Die Landeshauptstadt Erfurt erhebt für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abfallentsorgung und für die Nutzung der dafür erforderlichen Einrichtungen Benutzungsgebühren auf Grund der Abfallgebührensatzung.
Die Landeshauptstadt Erfurt ist öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger. Sie führt die Entsorgung in ihrem Gebiet auf der Grundlage des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sowie des Thüringer Ausführungsgesetzes zum Kreislaufwirtschaftsgesetz und nach Maßgabe dieser Satzung als öffentliche Einrichtung durch. Im Rahmen der ihr obliegenden Aufgaben fördert sie die nachhaltige Ressourceneffizienz in der Abfallwirtschaft zur Verbesserung des Umwelt- und Klimaschutzes.
Für die Benutzung der von der Landeshauptstadt Erfurt verwalteten Friedhöfe und ihrer Einrichtungen, für die Benutzung des städtischen Krematoriums und der damit verbundenen Leistungen im Rahmen der Friedhofssatzung werden Benutzungsgebühren, Bestattungsgebühren und Verwaltungsgebühren nach Maßgabe dieser Gebührensatzung erhoben. Regelungen für die Benutzung des Friedhofs enthält die Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Erfurt.
Diese Satzung dient dem öffentlichen Anliegen, Bäume im besiedelten Bereich als ökologisch wertvolle Teile von Natur und Landschaft in besonderem Maße zu schützen und zu pflegen.
Die Landeshauptstadt Erfurt und die Stadtwerke Erfurt Gruppe stifteten bis zum Jahr 2015 einen Zukunftspreis. Mit dem Zukunftspreis wurde das Engagement für zukunftsfähige und nachhaltige Entwicklung Erfurts in allen Lebensbereichen unterstützt werden. Der Stadtrat hat mit seinem Beschluss zur Drucksache 0881/15 die Aufhebung der Satzung über den Zukunftspreis der Landeshauptstadt Erfurt beschlossen. Somit wurde die rechtliche Grundlage zur Vergabe des Zukunftspreises aufgehoben.
Die Feld- und Waldwegebenutzungssatzung regelt die Benutzung der nichtöffentlichen Feld- und Waldwege, die sich im Eigentum der Landeshauptstadt Erfurt befinden.
Der Inhalt der Stadtrechtssammlung kann auch im Bürgerservicebüro des Bürgeramtes (Tel. 0361 655-5444) in der Bürgermeister-Wagner-Straße 1 zu den Sprechzeiten eingesehen werden.