1. Erforderlich ist:
- Hochschulabschluss (Diplom (FH) oder Bachelor) als Sozialarbeiter(in) oder Sozialpädagoge(in) mit staatlicher Anerkennung
- oder ein Hochschulabschluss (Diplom (FH) oder Bachelor) in der Fachrichtung Sozialpädagogik oder Soziale Arbeit mit nachgewiesener mindestens zweijähriger praktischer Tätigkeit in verschiedenen Aufgabenfeldern der Sozialen Arbeit
- mindestens 2-jährige nachgewiesene Berufserfahrung im Umgang mit psychisch kranken Menschen
- Fahrerlaubnis Klasse B
- gesetzlich vorgeschriebene Impfnachweise
2. Wünschenswert sind:
- einschlägige Kenntnisse der Verordnung über den öffentlichen Gesundheitsdienst und die Aufgaben der Gesundheitsämter in den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie der Fachempfehlungen für die Arbeit und Struktur der Sozialpsychiatrischen Dienste in Thüringen
- anwendungsbereite Kenntnisse der Standard- und fachspezifischen Software
- Durchsetzungsvermögen, eine selbstständige Arbeitsweise sowie Eigeninitiative
- ein gutes Planungs- und Organisationsverhalten sowie ein gutes mündliches Ausdrucksvermögen
- Konflikt- und Kooperationsfähigkeit sowie die Fähigkeit problemlösungsorientiert zu arbeiten
- qualitativ hochwertige Arbeitsergebnisse, eine gute Zusammenarbeit und teamorientiertes Verhalten, Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit sowie tiefgehendes Fachliches Wissen und Können
Die erforderlichen Zeugnisse/Nachweise sind der Bewerbung beizufügen. Sollten die erforderlichen Nachweise nicht beiliegen, führt dies zu einem Ausschluss aus dem Bewerberverfahren. Auch interne Bewerber werden aufgefordert, die erforderlichen Nachweise der Bewerbung beizufügen.