Öffentliche Stellenausschreibung: Sachbearbeiter (m/w/d) Leistungsgewährung SGB II

05.04.2024 10:35 – 03.05.2024 24:00

Im Amt für Soziales, Jobcenter ist zum frühestmöglichen Termin folgende Stelle zu besetzen:
Sachbearbeiter (m/w/d) Leistungsgewährung SGB II

Über die Stelle

Anforderungsprofil

1. Erforderlich ist:

  • die Laufbahnbefähigung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst bzw. ein Hochschulabschluss (Diplom (FH) oder Bachelor) in einer verwaltungswissenschaftlichen Fachrichtung (bspw. Public Management), rechtswissenschaftlichen Fachrichtung oder betriebswirtschaftlichen Fachrichtung oder
  • der Abschluss als Verwaltungsfachwirt (FL II) oder
  • der Abschluss als Verwaltungsbetriebswirt/-in (VWA) bzw. Betriebswirt/-in (VWA) mit mindestens dreijähriger Berufserfahrung in Tätigkeiten mit einer Bewertung nach mindestens E 8 TVöD in der öffentlichen Verwaltung

2. Wünschenswert sind:

  • anwendungsbereite Kenntnisse des Sozialrechts
  • Kenntnisse der Standardsoftware sowie Bereitschaft zur Einarbeitung in die fachspezifische Software
  • hohe Belastbarkeit sowie eine gute Auffassungsgabe und eine hohe Beweglichkeit des Denkens
  • Toleranz gegenüber anderen sozialen Verhaltensweisen und Wertvorstellungen
  • Fähigkeit zur guten Zusammenarbeit sowie teamorientiertes Verhalten, ein gutes Planungs- und Organisationsvermögen und ein gutes Kommunikations- und Informationsverhalten

Die erforderlichen Zeugnisse/Nachweise sind der Bewerbung beizufügen. Sollten die erforderlichen Nachweise nicht beiliegen, führt dies zu einem Ausschluss aus dem Bewerberverfahren. Auch interne Bewerber werden aufgefordert, die erforderlichen Nachweise der Bewerbung beizufügen.

Aufgabengebiet

1. Wahrnehmung von Aufgaben im Rahmen der Anleitung eines Unterteams, insbesondere:

  • fachliche Anleitung, Unterstützung und Kontrolle der Mitarbeiter
  • Festlegung von Arbeitsplänen, Koordinierung der Arbeitsabläufe und Arbeitsschwerpunkte sowie Überwachung der Aufgabenerfüllung
  • Erarbeitung von Vorschlägen zur Optimierung der Aufbau- und Ablauforganisation
  • Aufbereitung und Erarbeitung von Arbeitshilfen, Vorlagen und Berechnungshilfen

2. Bearbeitung von schwierigen Vorgängen im Rahmen der Leistungsgewährung nach dem SGB II, insbesondere:

  • Antragsbearbeitung bzgl. Leistungen nach dem SGB II von Fällen mit Entscheidungen über
    • die Berücksichtigung von Einkommen oder Vermögen
    • das Vorliegen vorrangiger Ansprüche (Unterhalt, Wohngeld, Kinderzuschlag etc.)
  • Bearbeitung von Vorgängen zum SGB I sowie zum SGB X
  • abschließende Bearbeitung von Überprüfungsanträgen
  • Erarbeitung von Sachverhaltsdarstellungen und Entscheidungsvorschlägen im Rahmen der Bearbeitung von Fachaufsichtsbeschwerden sowie Petitions- und Widerspruchsverfahren
  • Umsetzung von (Teil-) Abhilfevorschlägen im Widerspruchs- und Klageverfahren
  • Erarbeitung von Sachständen zu Klageverfahren, Ordnungswidrigkeiten und Straftatbeständen
  • Beratung sowie Erteilung von Rechtsauskünften

3. Wahrnehmung von Teilaufgaben im Rahmen der Leistungsgewährung nach dem SGB II, insbesondere:

  • Sichtung von Leistungsanträgen sowie eingehender Post, Anfragen und sonstigen Vorgängen
  • Prüfung der durch die Fachassistenten bearbeiteten Anträge entsprechend dem 4-Augenprinzip
  • Durchführung der Visa-Prüfung
  • Zuarbeiten im Rahmen von Prüfungen Externer (Prüfungen des Bundesversicherungsamtes, Rechnungsprüfungen durch die Träger, etc.)
  • Einleitung von Ordnungswidrigkeits- und Strafverfahren
  • Entscheidung über die Rücknahme, den Widerruf und die Aufhebung von Verwaltungsakten sowie die Erstattung von Leistungen (inkl. Durchführung des Einziehungsverfahren ERP)
  • rechtsübergreifende Zusammenarbeit mit anderen Leistungsträgern (SGB XII, SGB III, Krankenkassen, Familienkassen, Jugendämtern, BAföG-Ämtern, Rententräger etc.) sowie anderen Dritten wie Vermietern, Stadtwerken, Betreuern, etc. zwecks Sachverhaltsermittlung und Entwicklung von Handlungsabläufen
  • Geltendmachung und Bezifferung von Erstattungsansprüchen und Anspruchsübergängen
  • Wahrnehmung von Aufgaben der Öffentlichkeitsarbeit

4. Wahrnehmung von sonstigen Aufgaben, insbesondere:

  • Einweisung und Unterweisung von Nachwuchskräften
  • Wahrnehmung von Sonderaufgaben nach Weisung

Zur Wahrnehmung der Aufgabe gehört im Bedarfsfall die Abwesenheitsvertretung einer Teamleitung gemäß Festlegungen im Geschäftsverteilungsplan.

Wir bieten

  • eine intensive Unterstützung während Ihrer Einarbeitung
  • einen sicheren Arbeitsplatz
  • 30 Tage Erholungsurlaub
  • vermögenswirksame Leistungen
  • ein ermäßigtes Ticket für den Personennahverkehr ("Job-Ticket")
  • Bildungsfreistellung gemäß Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz
  • Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • gesundheitsfördernde und gesundheitserhaltende Maßnahmen im Rahmen unseres betrieblichen Gesundheitsmanagements

Bewertung und Bewerbungsfrist

Bewertung:

Beschäftigte: E 9c TVöD (Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst)

Beamte: A 10 BesO des ThürBesG (Besoldungsordnung des Thüringer Besoldungsgesetzes)                                   

Bei dem o.g. Dienstposten handelt es sich um einen Beförderungsdienstposten auf den – nach Feststellung der Bewährung nach § 36 Thüringer Laufbahngesetz – ohne weitere Auswahlentscheidung eine Beförderung bis in das Amt eines Stadtoberinspektors / einer Stadtoberinspektorin (BesGr. A 10 BesO des ThürBesG) möglich ist. Beamte/- innen statusgleicher Ämter können sich ebenfalls auf den o.g. Dienstposten bewerben.

Bewerbungsfrist: 03. Mai 2024

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Hinweise

  • Schwerbehinderte Bewerber und Bewerberinnen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
  • Die Stadtverwaltung Erfurt will einen Beitrag zur Förderung von Frauen leisten und fordert daher Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.
  • Sollten Sie keine Möglichkeit zur Online-Bewerbung haben, senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bitte an die Stadtverwaltung Erfurt, Personal- und Organisationsamt, Meister-Eckehart-Straße 2, 99084 Erfurt. Vornehmlich sollten Bewerbungen jedoch über den Online-Dienst erfolgen. Bewerbungen, die per E-Mail eingehen, werden im Verfahren nicht berücksichtigt.
  • Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die Bewerbungen nicht berücksichtigter Bewerber/-innen entsprechend § 27 Absatz 4 ThürDSG ordnungsgemäß gelöscht/vernichtet.
  • Bitte beachten Sie darüber hinaus die Hinweise zur Erhebung von personenbezogenen Daten auf nachfolgender Webseite "Personalwirtschaft: Bewerbungsverfahren (Merkblatt zum Datenschutz)".