1. Erforderlich ist:
- ein Hochschulabschluss (Diplom (FH) oder Bachelor) als Sozialarbeiter/-in oder Sozialpädagoge/-in
- mit staatlicher Anerkennung
oder
- ein Hochschulabschluss (Diplom (FH) oder Bachelor) in der Fachrichtung Sozialpädagogik, Soziale Arbeit, Erziehungswissenschaft oder Kindheitspädagogik mit nachgewiesener mindestens zweijähriger praktischer Tätigkeit in verschiedenen Aufgabenfeldern der Sozialen Arbeit
2. Wünschenswert sind:
- umfangreiche Kenntnisse des Leistungsspektrums der Jugendhilfe
- Fachkenntnisse und praktische Erfahrungen in der Arbeit mit Kindern und Familien sowie im Heimbereich
- sichere Kenntnisse in der Anwendung der Standardsoftware und Bereitschaft zur Einarbeitung in die fachspezifische Software
- die Fähigkeit zur selbstkritischen Auseinandersetzung sowie Bereitschaft zur regelmäßigen Reflexion und Fortbildung
- Flexibilität
- eine hohe physische und psychische Belastbarkeit
- ein gutes mündliches Ausdrucksvermögen sowie die Fähigkeit zu adressatengerechtem Verhalten
Die erforderlichen Zeugnisse/Nachweise sind der Bewerbung beizufügen. Sollten die erforderlichen Nachweise nicht beiliegen, führt dies zu einem Ausschluss aus dem Bewerberverfahren. Auch interne Bewerber werden aufgefordert, die erforderlichen Nachweise der Bewerbung beizufügen.