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Die erforderlichen Zeugnisse/Nachweise sind der Bewerbung beizufügen. Sollten die erforderlichen Nachweise nicht beiliegen, führt dies zu einem Ausschluss aus dem Bewerberverfahren. Auch interne Bewerber werden aufgefordert, die erforderlichen Nachweise der Bewerbung beizufügen.
Bewertung:
Beschäftigte: E 9c TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst)
Beamte: A 10 BesO des ThürBesG (Besoldungsordnung des Thüringer Besoldungsgesetzes)
Bei dem o.g. Dienstposten handelt es sich um einen Beförderungsdienstposten auf den – nach Feststellung der Bewährung nach § 36 Thüringer Laufbahngesetz – ohne weitere Auswahlentscheidung eine Beförderung bis in das Amt eines Stadtoberinspektors/ einer Stadtoberinspektorin (BesGr. A 10 BesO des ThürBesG) möglich ist. Beamtinnen und Beamte statusgleicher Ämter können sich ebenfalls auf den o.g. Dienstposten bewerben.
Bewerbungsfrist: 3. Mai 2024