Öffentliche Stellenausschreibung: Amtsvormund/Amtspfleger (m/w/d)

19.04.2024 08:38 – 10.05.2024 23:59

Im Jugendamt, Abteilung Spezialdienste Jugendhilfe ist zum 1. September 2024 folgende Stelle zu besetzen:

Amtsvormund/Amtspfleger (m/w/d)

Anforderungsprofil

1. Erforderlich ist:

  • ein Hochschulabschluss (Diplom (FH) oder Bachelor) als Sozialarbeiter/-in oder  Sozialpädagoge/-in mit staatlicher Anerkennung

oder

  • ein Hochschulabschluss (Diplom (FH) oder Bachelor) in der Fachrichtung Sozialpädagogik, Soziale Arbeit, Erziehungswissenschaft oder Kindheitspädagogik mit nachgewiesener mindestens zweijähriger praktischer Tätigkeit in verschiedenen Aufgabenfeldern der Sozialen Arbeit

2. Wünschenswert sind:

  • umfangreiche Kenntnisse und praktische Erfahrungen auf dem Gebiet des Rechts, der Verwaltung, der Pädagogik, Psychologie und der Soziologie
  • die Fähigkeit zur selbstkritischen Auseinandersetzung und Bereitschaft zur regelmäßigen Reflexion sowie kollegialen Fallberatung
  • Flexibilität, physische und psychische Belastbarkeit
  • ein gutes mündliches Ausdrucksvermögen sowie die Fähigkeit zu adressatengerechtem Verhalten
  • sichere Kenntnisse in der Anwendung der Standardsoftware und Bereitschaft zur Einarbeitung in die fachspezifische Software

 

Die erforderlichen Zeugnisse/Nachweise sind der Bewerbung beizufügen. Sollten die erforderlichen Nachweise nicht beiliegen, führt dies zu einem Ausschluss aus dem Bewerberverfahren. Auch interne Bewerber werden aufgefordert, die erforderlichen Nachweise der Bewerbung beizufügen.

Aufgabengebiet

1. Tätigkeiten des Amtsvormundes/Amtspflegers bei bestellten Vormundschaften/Pflegschaften, insbesondere

für das Mündel und den Pflegling

  • Einleitung Wahrnehmung der gesetzlichen Vertretung in eigener Verantwortung
  • persönliche Förderung und Gewährleistung der Pflege und Erziehung entsprechend SGB VIII und BGB
  • Sicherung der umfassenden geistigen und körperlichen Entwicklung
  • Geltendmachung und Sicherung der Unterhalts-, Renten- und sonstiger Leistungsansprüche entsprechend SGB I bis XII
  • Vertretung in Erbrechtsangelegenheiten sowie Verwaltung der Nachlassangelegenheiten bzw. Veranlassung dessen
  • Verwaltung des Mündelvermögens
  • Klärung von Fragen zur Abstammung
  • Beantragung von Hilfen zur Erziehung und Mitwirkung im Hilfeplanverfahren sowie im Rahmen der Eingliederungshilfen nach SBG VIII und XII
  • Führung von Adoptionsvormundschaften und Regelung der rechtlichen Belange des Mündels während der Adoptionspflege
  • Wahrnehmung der Berichterstattung des Vormundes über die persönlichen Verhältnisse des Mündels gegenüber dem Familiengericht (z. B. persönlichen Kontakten des Vormunds zu dem Mündel, Vermögensverwaltung etc.) gemäß BGB

für den Pflegling

  • Wahrnehmung der Vertretung im Rahmen des übertragenen Wirkungskreises
  • Regelung anstehender Probleme in Zusammenarbeit mit dem Inhaber der noch verbliebenen elterlichen Sorge
  • sofern im Wirkungskreis enthalten ggf. Beantragung von Hilfe zur Erziehung und Mitwirkung im Hilfeplanverfahren
  • Ergänzungspflegschaft im Strafverfahren

2. Tätigkeiten als Amtsvormund bei gesetzlichen Vormundschaften, insbesondere

  • für Wahrnehmung der umfassenden gesetzlichen Vertretung des Mündels
  • Abklärung der Erstversorgung und Erstunterbringung bei Neugeborenen, Sicherung des Kindeswohles der Neugeborenen
  • Begleitung und Beratung der minderjährigen Mütter in Ausübung der Betreuung ihrer Kinder
  • Beantragung und Mitwirkung von Hilfen zur Erziehung, insbesondere
    • im Rahmen der Eingliederungshilfe nach SGB VIII und SGB XII
    • bei der Förderung der Erziehung in der Familie gemäß SGB VIII

3. Gewinnung, Schulung, Beratung und Begleitung von Einzelvormundschaften/ Einzelpflegschaften, insbesondere

  • Gewinnung und Schulung geeigneter Einzelpersonen
  • Auswahl und Benennung von geeigneten Einzelpersonen
  • Zuarbeit an das Familiengericht zur Eignung von geeigneten Einzelpersonen
  • Beratung und Unterstützung der Einzelvormünder/ -pfleger bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben gem. SGB VIII und Unterstützung bei der Abwicklung und Klärung finanzieller, rechtlicher und allgemeiner Probleme
  • Wahrnehmung der Zusammenarbeit mit dem Familiengericht zum Schutz von Mündel und Pfleglingen

4. Wahrnehmung von sonstigen Aufgaben, insbesondere

  • Wahrnehmung und Sicherstellung des erforderlichen Zusammenwirkens aller beteiligten und betroffenen Ämter, Behörden und Institutionen (z. B. mit Rechtspflegern, Fachhochschulen im Rahmen der Projekte, Banken, Polizei etc.)
  • Anleitung von Praktikanten
  • Organisation und Teilnahme an Veranstaltungen zur Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Durchführung von Informationsveranstaltungen, Pressearbeit etc.)
  • Wahrnehmung von Sonderaufgaben auf Weisung

 

Die Wahrnehmung dieser Tätigkeiten erfordert die Teilnahme an Rufbereitschafts-, Wochenend- und Feiertagsdiensten.

Wir bieten

  • eine intensive Unterstützung bei der Einarbeitung
  • 30 Tage Erholungsurlaub
  • einen Anspruch auf Jahressonderzahlung
  • eine betriebliche Altersvorsorge in der Zusatzversorgungskasse des öffentlichen Dienstes
  • tariflich vermögenswirksame Leistungen
  • ein ermäßigtes Ticket für den öffentlichen Personennahverkehr ("Job-Ticket")
  • einen sicheren Arbeitsplatz
  • eine bedarfsgerechte fachliche und persönliche Weiterbildung
  • einen Anspruch auf Bildungsfreistellung gemäß dem Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz
  • gesundheitsfördernde und -erhaltende Maßnahmen im Rahmen unseres betrieblichen Gesundheitsmanagements

Bewertung und Bewerbungsfrist

Bewertung: S 12 TVöD (Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst)

Bewerbungsfrist: 10. Mai 2024

Jetzt online bewerben

Hinweise

  • Schwerbehinderte Bewerber und Bewerberinnen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
  • Die Stadtverwaltung Erfurt will einen Beitrag zur Förderung von Frauen leisten und fordert daher Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.
  • Sollten Sie keine Möglichkeit zur Online-Bewerbung haben, senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bitte an die Stadtverwaltung Erfurt, Personal- und Organisationsamt, Meister-Eckehart-Straße 2, 99084 Erfurt. Vornehmlich sollten Bewerbungen jedoch über den Online-Dienst erfolgen. Bewerbungen, die per E-Mail eingehen, werden im Verfahren nicht berücksichtigt.
  • Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die Bewerbungen nicht berücksichtigter Bewerber/-innen entsprechend § 27 Absatz 4 ThürDSG ordnungsgemäß gelöscht/vernichtet.
  • Bitte beachten Sie darüber hinaus die Hinweise zur Erhebung von personenbezogenen Daten auf nachfolgender Webseite "Personalwirtschaft: Bewerbungsverfahren (Merkblatt zum Datenschutz)".