Erfurter Weinfest 2024

12.03.2024 14:40 – 04.06.2024 24:00

Zugelassen werden grundsätzlich nur Betriebe mit Weinproduktion aus eigenem Weinanbau. Weiterhin können passende Spezialitätenimbisse (grundsätzlich ohne alkoholische Getränke), Süßwaren und ergänzende Sortimente zum Thema Wein und Weinanbau zugelassen werden.

Erfurter Weinfest vom 5. bis 8. September 2024 auf dem Domplatz

Anträge sind grundsätzlich auf dem entsprechenden Antragsformular der Kulturdirektion, Abteilung Märkte und Stadtfeste, der Stadt Erfurt zu stellen und müssen bis zum 4. Juni 2024 an die Stadtverwaltung Erfurt, Kulturdirektion, Abteilung Märkte und Stadtfeste, Benediktsplatz 1, 99084 Erfurt, gerichtet werden. Die nicht fristgerechte Vorlage der Bewerbungsunterlagen führt zum Ausschluss.

Das Antragsformular kann im Internet unter Weinfest | Erfurt.de abgerufen oder unter der o. g. Adresse angefordert werden.

Verspätet und unvollständig eingegangene Anträge sowie Anträge und Fotos per E-Mail oder Fax werden nicht berücksichtigt.

Antragsteller, die bis zum 4. Juli 2024 keine Zusage erhalten haben, müssen davon ausgehen, dass ihr Antrag nicht berücksichtigt werden konnte. Eine separate Absage erfolgt nicht.

Anträge begründen keinen Rechtsanspruch auf eine Zulassung. Über die Zulassung der Bewerber entscheidet der Veranstalter durch schriftliche Mitteilung. Jede Vereinbarung bezüglich der Zulassung bedarf der Schriftform.

Eine Haftung dafür, dass die Veranstaltung tatsächlich und zu dem o. g. Termin stattfindet, sowie entstandene Auslagen der Bewerber werden von der Landeshauptstadt Erfurt nicht übernommen.