Erfurter Weihnachtsmarkt 2024 – Pop-up-Hütte

12.03.2024 14:46 – 31.05.2024 24:00

Auch in diesem Jahr wird Unternehmensneugründern im Rahmen einer Pop-up-Hütte die Möglichkeit gegeben, ihre Markenbekanntheit zu steigern und die Kommunikation mit einer breiten Zielgruppe zu fördern.

Anmeldung bis zum 31. Mai 2024 möglich

Die Exklusivität einer eigenen Hütte und der begrenzte Zeitrahmen bieten Unternehmensneugründern die Chance einer besonderen Inszenierung ihrer Produkte. Angesprochen und unterstützt werden sollen ausdrücklich Unternehmen, die sich in der Gründungsphase befinden und ihre Produkte einem breiten Publikum vorstellen möchten. Aus diesem Grund können am Bewerbungsverfahren grundsätzlich nur Unternehmen teilnehmen, bei welchen die Unternehmensneugründung nicht vor mehr als fünf Kalenderjahren erfolgte und die 50 Prozent ihres Sortiments selbst produzieren bzw. für deren Herstellung Ideengeber sind.

Die Pop-up-Hütte wird durch den Vermieter kostenpflichtig zur Verfügung gestellt.

Zugelassen werden auf Grundlage der Weihnachtsmarktkonzeption in der Pop-up Hütte nur Sortimente, die entsprechend der Konzeption erlaubt sind und einem attraktiven und innovativen Warenangebot entsprechen.
Die Vergabe der Pop-up-Hütte erfolgt während des gesamten Zeitraums des Erfurter Weihnachtsmarktes 2024 nur für gewisse Zeiträume. Entsprechend der Bewerberlage erfolgt pro Antragsteller die Zulassung für nur einen Zeitraum. Antragsteller können jedoch angeben, wenn für sie eine Nutzung prinzipiell in mehreren Zeiträumen möglich ist.

Antragsteller können sich für folgende Zeiträume bewerben:

  • Zeitraum vom 26.11. bis zum 01.12.2024
  • Zeitraum vom 02.12. bis zum 08.12.2024
  • Zeitraum vom 09.12. bis zum 15.12.2024
  • Zeitraum vom 16.12. bis zum 22.12.2024

Zur Teilnahme am Bewerbungsverfahren für das Wirtschaftsjahr 2024 ist es zwingend erforderlich, dass vollständige Bewerbungsunterlagen eingereicht werden.

Anträge sind auf dem entsprechenden Antragsformular der Kulturdirektion, Abteilung Märkte und Stadtfeste, der Stadt Erfurt zu stellen und müssen bis zum 31. Mai 2024 an die Stadtverwaltung Erfurt, Kulturdirektion, Abteilung Märkte und Stadtfeste, Benediktsplatz 1, 99084 Erfurt, gerichtet werden. Die nicht fristgerechte Vorlage der Bewerbungsunterlagen führt zum Ausschluss.

Das Antragsformular kann postalisch unter der o. g. Adresse angefordert werden oder per E-Mail (maerkte-stadtfeste@erfurt.de). Im Internet ist das entsprechende Antragsformular unter Märkte und Stadtfeste abrufbar.

Die Antragsfrist endet am 31. Mai 2024. Verspätet und unvollständig eingegangene Anträge sowie Anträge und Fotos per E-Mail oder Fax werden nicht berücksichtigt.

Antragsteller, die bis zum 19. September 2024 keine Zusage erhalten haben, müssen davon ausgehen, dass ihr Antrag nicht berücksichtigt werden konnte. Eine separate Absage erfolgt nicht.

Eine Haftung dafür, dass die Veranstaltung tatsächlich und zu dem o. g. Termin stattfindet, sowie entstandene Auslagen der Bewerber werden von der Landeshauptstadt Erfurt nicht übernommen.