Laubbläser und Laubsammler - Hinweise zum Einsatz
In Wohn- und Erholungsgebieten ist ein Betrieb montags bis samstags nur von 09:00 Uhr und 13:00 Uhr sowie zwischen 15:00 Uhr und 17:00 Uhr zulässig. In jedem Fall gilt aber: an Sonn- und Feiertagen nie!